TOP Ö 3.2: Reinigung der Glasflächen in städtischen Gebäuden;
Auftragsvergabe nach VOL/A, Dienst- und Lieferleistungen

Beschluss: Ohne Abstimmung

Vom Sachvortrag Nr. 2020/090 wird Kenntnis genommen.

Oberbürgermeister Müller verweist auf die bereits erfolgte Auftragsvergabe im Wege der Dringlichkeit nach Art 37 Abs. 3 GO für die Reinigung der Glasflächen in städtischen Gebäuden.