1. Vom Sachvortrag 2020/130 wird Kenntnis genommen.
2. Die monatlich aufzuwendenden Aufwandsentschädigungen werden ab Mai 2020 wie folgt festgesetzt:
a. Aufwandsentschädigung für Bürgermeisterin Astrid Glos: 733,94 €
b. Aufwandsentschädigung für 2. Bürgermeister Manfred Freitag: 533,61 €
3. Die monatlich aufzuwendenden Aufwandsentschädigungen steigen fortlaufend mit demselben Vomhundertsatz, mit dem der Gesetzgeber die allgemeine Beamtenbesoldung erhöht.