TOP Ö 5: Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Bebauungspläne "Zeubelried II - Ulmenweg" und Zeubelried III - "Eichenweg", Stadt Ochsenfurt - Stadtteil Zeubelried; Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 bzw. 2 BauGB

1.    Vom Sachvortrag 2020/151 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Verwaltungs- und Bauausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.