Die Bedenken von Stadtrat Pauluhn werden aufgenommen,
und Punkt 3 daher separat beschlossen.
1.Vom
Sachvortrag 2020/189 wird Kenntnis genommen.
Für den verstorbenen
Altoberbürgermeister Rudolf Schardt wird das Grab Nr. 29 in der II.
Abteilung im Alten Friedhof als Ehrengrab gemäß § 24 Abs. 2 der Friedhofs-
und Bestattungssatzung bereitgestellt.
Das Grabrecht an dieser
Grabstätte wird für die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039) von der Stadt
Kitzingen wahrgenommen.
Die Stadt übernimmt die
Pflege des Grabes auf die Dauer der Ruhefrist (bis 22.10.2039).
Die notwendigen Mittel
stehen im Haushalt 2020 unter HH-Stelle 1.7520.9581 zur Verfügung.
Die Stadt Kitzingen
übernimmt nach Auftragserteilung durch die Angehörigen die Kosten für die
Herstellung des Grabsteins und der Einfassung in Höhe von 4.384,67 €
(brutto).