TOP Ö 9: Dienstfahrzeug des Oberbürgermeisters - Private Nutzung durch den Oberbürgermeister bzw. seine Stellvertreter/-innen

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Oberbürgermeister Güntner, Bürgermeisterin Glos und 2. Bürgermeister Freitag sind aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen und verlassen ohne Aufforderung ihren Sitzplatz.

Der Vorsitz wird an Stadtrat Heisel als dienstältestem Stadtratsmitglied übergeben.

 


1.    Vom Sachvortrag 2020/216 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Dem Oberbürgermeister und im Vertretungsfall seinen Stellvertreter/-innen wird die private Nutzung des Dienstwagens in einem Umfang von maximal 500 km im Kalenderjahr gestattet. Grundlage des sich hieraus auf die Besoldung anzurechnenden Nutzungsvorteils ist eine von der Verwaltung auszufertigende allgemeine Richtlinie, in der die Einzelheiten der Privatnutzung des Dienstwagens zu regeln sind.

 

3.    Darüber hinaus wird gestattet, dass das Dienstfahrzeug für Fahrten zwischen der Arbeitsstätte (Rathaus) und der Wohnung des Nutzers (Heimfahrten) unentgeltlich genutzt werden darf.

 

Oberbürgermeister Güntner übernimmt erneut den Vorsitz