TOP Ö 1: Antrag der AWO auf Förderung von WirKT als Freiwilligenzentrum für die Stadt Kitzingen Antrag des BRK auf Förderung eines Koordinierungszentrum für bürgerschaftliches Engagement
A: Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge
B: Aufhebung desBeschlusses vom 24.09.2020

Oberbürgermeister Güntner verweist kurz auf den Sachvortrag Nr. 2021/024 und auf die vorliegenden Anträge des BRK und von WirKT. Er stellt dar, dass das BRK bereits über die Kreisumlage gefördert werde. Es sei nun die politische Entscheidung, inwiefern eine Förderung an das BRK oder WirKT erfolgen soll.

 

Stadträtin Stemplowski als Referentin für das Ehrenamt verweist auf die Erfahrungen von WirKT aus den vergangenen 8 Jahren und die Schwerpunkte, die WirKT für die Stadt setzen könne, wenn die Stelle ausschließlich für das Stadtgebiet zuständig ist. Sie spricht sich für eine Förderung von WirKT aus.

 

Stadtrat Müller verweist auf die seinerzeitige Beschlussfassung für WirKT, die unter dem Vorbehalt stand, dass der Landkreis seinen Anteil ebenfalls beschließe. Nachdem sich der Landkreis klar für das BRK ausgesprochen habe, müsste in Konsequenz der Stadtrat nun auch dem BRK den Zuschuss gewähren. Er werde sich für das BRK aussprechen.

 

Stadträtin Schmidt stellt dar, dass sie im Kreistag für WirKT gestimmt habe. Nachdem nun die Trägerschaft wechseln soll, spricht sie sich klar für das BRK aus. Sie habe bedenken, dass der Bürger die Abgrenzung zwischen beiden Angeboten nicht vermittelt bekommt.

 

Bei folgender Diskussion verweisen die befürwortenden Redner von WirKT (Bürgermeisterin Glos, Stadtrat Dr. Küntzer, Stadtrat Pauluhn, Stadtrat Paul) auf den Nutzen für die Stadt Kitzingen, wenn die Stelle alleine für das Stadtgebiet tätig ist. Dabei wird auch angemerkt, dass sich beide Angebote (BRK für Kreis und WirKT für Stadt) sogar sehr gut ergänzen könnten und die Abgrenzung sinnvoll sei. Die Arbeit, die WirKT innerhalb der letzten Jahr geleistet hat, sollte fortgeführt werden. Zumal es für das BRK sicherlich schwierig sei, ein vergleichbares Netzwerk für die städtischen Themenbereiche (u.a. Integration) innerhalb kürzester Zeit aufzubauen.

Es wird aber auch die Arbeit des BRK gewürdigt und die Entscheidung nicht darin begründet liegt.

 

Oberbürgermeister Güntner lässt zunächst über den Antrag von WirKT und anschließend über den Antrag vom BRK abzustimmen.


1.      Es besteht Einverständnis, das Freiwilligenzentrum für die Stadt Kitzingen „WirKT“ in den Jahren 2021 -2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 17.809,00 € zu unterstützen.

 

abgelehnt                          dafür 6  dagegen 23

 

2.      Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement unter der Trägerschaft des BRK in den Jahren 2021 -2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.214,00 € (= 25 % der Gesamtkosten) zu unterstützen.

 

beschlossen                     dafür 28  dagegen 1

 

Der Beschluss vom 24.09.2020 im Wortlaut

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es besteht Einverständnis, das Koordinationszentrum Bürgerschaftliches Engagement „WirKT“ in den Jahren 2021 -2023 mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 17.809,00 € (= 25 % der Gesamtkosten) zu unterstützen.

 

  1. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis seinerseits ebenfalls einen positiven Beschluss zur beantragten Förderung (65 % der Gesamtkosten) fasst.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kooperationsvereinbarung mit WirKT und dem Landkreis zu schließen.

 

wird aufgehoben.