TOP Ö 4: Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung u.a.zur Bewältigung der Corona-Pandemie
hier: Grundsatzbeschluss zur Zulassung von Sitzungen im Hybridformat

Verwaltungsrat Hartner umreißt das Thema kurz und betont, dass für einen Beschluss hierübereine Zweidrittelmehrheit des Gremiums notwendig wäre. Die Durchführung von Hybridsitzungen sei aktuell noch relativ schwierig, da das Ministerium noch keine klaren Anwendungskriterien kommuniziert habe.

Stadtrat Dr. Küntzer zeigt sich hinsichtlich der hohen zu erwartenden Kosten und der Datensicherheit im Internet besorgt.

Bezüglich des zweiten Gesichtspunkts stimmt Verwaltungsrat Hartner zu, dass auch der Datenschutzbeauftragte der Stadt Kitzingen, Herr Joos, dies als kritisch erachte. Stadträtin Dr. Endres-Paul wendet ein, dass sie bereits an weltweiten Onlinekongressen teilgenommen habe, welche problemlos funktioniert hätten. Es sei durchaus üblich, nur ein Bild des jeweiligen Redners zu zeigen und diesen nicht live einzublenden. Aus medizinischer Sicht halte sie die Präsenzsitzungen während der Pandemie für bedenklich. Diese Haltung findet in einigen Teilen des Gremiums Zustimmung, da, unabhängig von der Pandemie, die bessere Vereinbarkeit des Ehrenamts mit Familie und Beruf gesehen wird.

Stadtrat Müller erinnert, dass diese Regelung nur bis Ende 2022 Gültigkeit besäße und man mit der Alten Synagoge einen ausreichend großen, hervorragend gelüfteten Sitzungsraum habe.


1.    Vom Sachvortrag 2021/109 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis damit, unabhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie sogenannte hybride Sitzungen bis 31.12.2022 unter folgenden Bedingungen zuzulassen:

 

     2 a.) Die Höchstzahl an Zuschaltungen wird auf maximal die Hälfte der Stadtratsmitglieder

            (ohne Oberbürgermeister) begrenzt.

 

     2 b.) Zuschaltungen sind auch bei Ausschusssitzungen zulässig. Die Höchstzahl an Zuschal-

 tungen wird auf maximal die Hälfte der Ausschussmitglieder (ohne Oberbürgermeister)

 begrenzt.

 

2 c.)     Zuschaltungen können nur in Form von kombinierten Ton-Bild-Übertragungen

            Zugelassen werden, nicht aber als bloße Ton-Übertragungen, weil diese die gerade in

            den kommunalen Gremien bedeutsamen Diskussionen und Entscheidungsfindungen

            „von Angesicht zu Angesicht“ nicht ermöglichen.

 

2 d.)     Zuschaltungen sind auch bei nichtöffentlichen Sitzungen zugelassen. Hierbei müssen die

            zugeschalteten Mitglieder dafür sorgen, dass die Sitzung in ihrem Verantwortungsbe-

            reich nur von ihnen wahrgenommen werden kann; ein Verstoß wird wie ein Verstoß

            gegen die Verschwiegenheitspflicht behandelt und kann entsprechend sanktioniert

            werden.

 

3.            Es besteht Einverständnis damit, die genannten Hybridsitzungen nach Schaffung der technischen Voraussetzungen auf der Grundlage dieses Beschlusses für das Jahr 2021 durchzuführen und für den Zeitraum ab 01.01.2022 die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen und diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Die notwendige Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht, daher gilt der Grundsatzbeschluss als abgelehnt.