TOP Ö 5: Bebauungsplan Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen; hier: Aufstellungsbeschluss

Nach der kurzen Sachverhaltsdarstellung (Nr. 2021/182) durch Bauamtsleiter Graumann verweist Oberbürgermeister Güntner auf folgende Diskussionspunkte, über die es im Verfahren besonders zu beraten gilt.

 

-       Geschossigkeit und Maße der Bebauung

-       Frischluftschneise

-       Verkehrliche Erschließung

-       Art des Wohnraums

-       Abgrenzung zu sozialen Wohnraum

-       Darstellung der Höhe der Gebäude

 

Abschließend stellt er fest, dass es bei der ersten Information eine positive Grundstimmung zur Anpassung des Bebauungsplanes von „Einzelhandel“ hin zu „Wohnen“ gab.

 

In folgender kurzen Diskussion werden neben den o. g. ohnehin bekannten Themen noch die Belange der Nachbarschaft und insbesondere die der Gartenbaubetriebe angesprochen.

 

Es wird außerdem angesprochen, dass eine gesamtstädtische Betrachtung zum Geschosswohnungsbau ausstehe und deshalb dem Beschlussentwurf keine Zustimmung gegeben werden kann.

 

Der Bitte, die Aufhebung des Beschlusses getrennt abzustimmen, kommt Oberbürgermeister Güntner nach.

 

beschlossen              dafür 28  dagegen 1

 

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 22.10.2020 zum Bebauungsplan Nr. 108 „Alter Etwashäuser Bahnhof“.


1.    Vom Sachvortrag Nr. 2021/182 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 108 „Neue Gartenstadt Etwashausen“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Aufstellung des Bebauungsplans vorzunehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 werden durchgeführt.