TOP Ö 4: 6. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 32 "Schwarzacher Straße Ost; hier: Aufstellungsbeschluss

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2021/183 ein.

 

Im Rahmen der Diskussion werden folgende Punkte angesprochen, die gemäß Oberbürgermeister Güntner dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens entsprechend gewürdigt werden müssen:

 

-       Beachtung der Hochwasserlinie; welche baulichen Anforderungen werden gestellt. Wo wird der dann benötigte Retentionsraum geschaffen (Stadtrat Sanzenbacher).

-       Verkehrliche Erschließung; Ampel oder Kreisverkehr (Bürgermeisterin Glos).

-       Lärmentwicklung (Stadtrat Popp).

 

Außerdem verweist die CSU auf die Gartenbaubetriebe in unmittelbarer Nähe. Das Verfahren sowie die vertraglichen Regelungen müssen derart gestaltet sein, dass die Gartenbaubetriebe keine Nachteile für deren Betriebsausübung haben.

 

Stadträtin Schmidt könne sich eine derartige Tagespflege, die im Zusammenhang mit dem Neubau entstehen soll, besonders in der Innenstadt vorstellen.


1.    Vom Sachvortrag 2021/183 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Aufstellung der 6. Bebauungsplanänderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 032 „Schwarzacher Straße Ost“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte für die Aufstellung des Bebauungsplans vorzunehmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 werden durchgeführt.