TOP Ö 8: Luftreinigungsgeräte in Schulen; hier: Information und ggf. Entscheidung

Oberbürgermeister Güntner verweist kurz auf den Sachvortrag Nr. 2021/189. Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Schulen und Klassenräume mit den Luftreinigungsgeräten ausgestattet werden. Mit Blick auf den anstehenden Coronaherbst und den möglichen Einschränkungen werde die Pflicht immer auf die Kommunen abgewälzt, weshalb er ein Handeln der Stadt favorisiere.

Er klärt auf, dass die Klassen ab der 7. Jahrgangsstufe alternativ dargestellt wurden, nachdem dort das Argument, Kinder ab 12 Jahren könnten sich impfen lassen, gelten würde.

 

In folgender kurzen Diskussion befürworten alle Redner die umfassende Lösung.


1. Vom Sachvortrag Nr. 2021/189 wird Kenntnis genommen.

 

2. Es besteht Einverständnis, alle Klassenzimmer und Fachräume an den städtischen Schulen mit einer Luftfilteranlage (nach Vorgabe der Förder-Richtlinie) auszustatten.

 

3. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitzustellen.