1. Stadtrat und Stadt bekennen sich damit zu dem auf der Ebene der EU, des Bundes und des Freistaates Bayern festgeschriebenen Ziel der Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2015 zu dessen Erreichung die Stadt Kitzingen einen angemessenen Beitrag leisten wird. Zudem bekennen sich der Stadtrat und die Stadt zu der in der bayerischen Klimaschutzoffensive erbrachten Willenserklärung der bayerischen Staatsregierung das CO2 Äquivalent der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 auf 55% des Durchschnitts des Jahres 1990 zu senken.
2. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister ein fachkundiges Büro mit der Erarbeitung eines lokalen Klimaschutzkonzeptes zu beauftragen.
3. Die erarbeiteten Vorschläge aus dem lokalen Klimaschutzkonzept sind in einem Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan zusammenzufassen.
4. Für die Umsetzung des lokalen Klimaschutzkonzeptes wird bis spätestens 1. Januar 2022 ein Klimamanager eingestellt und eine Arbeitsgruppe gebildet, der Mitglieder von der Stadtverwaltung, des Stadtrates (Umweltbeirates), sowie der LKW angehören.
5. Eine erste Fassung des Klimaschutzkonzeptes (Entwurf) soll bis Jahresende 2022 dem Stadtrat und der Öffentlichkeit vorgelegt werden.
6. In Ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird sich die Stadt Kitzingen stärker als bisher als Vorreiter in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutz sowie den effizienten und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen präsentieren.
7. Alle relevanten Beschlussvorlagen des Stadtrates sowie relevante Maßnahmen der Stadtverwaltung sind im Hinblick auf ihre zu erwartenden Klimawirkungen sowie ihren Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu überprüfen.