1. Vom Sachvortrag 2021/284 wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende
Änderungssatzung
§ 1
Änderungen
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von 130 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 360,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Kitzingen, ………………
STADT KITZINGEN
Stefan Güntner
Oberbürgermeister