TOP Ö 6: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hotelschiffsanlegestelle der Stadt Kitzingen; hier: 2. Änderungssatzung

1.      Vom Sachvortrag 2021/284 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Stadt Kitzingen erlässt aufgrund von Art. 8 Bayerisches Kommunalabgabengesetz (KAG) folgende

 

Änderungssatzung

 

§ 1

Änderungen

 

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Anlegegebühren werden für Schiffe mit einer Länge von bis zu 65 m in Höhe von 130 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag, für Schiffe mit einer Länge von mehr als 65 m in Höhe von 360,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Tag erhoben. Für jede Nutzung der Hotelschiffsanlegestelle entsteht diese Gebühr, auch wenn die Nutzung nicht einen ganzen Tag (24 Stunden) andauert.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Kitzingen, ………………

STADT KITZINGEN

 

 

 

Stefan Güntner

Oberbürgermeister