TOP Ö 6.1: Förderprogramm für PV-Anlagen, Antrag der Bayernpartei vom 25.11.2021

Umweltreferent Hartmann stellt den Sachvortrag nochmals kurz dar und bittet um Zustimmung zum Antrag.

 

Stadtrat Moser hinterfragt den Vorschlag kritisch; er sieht die Förderung eines Projektes schwierig, wenn es unzählige Möglichkeiten gäbe (Förderung E-Bike, E-Autos, etc.). Eine Förderung lediglich eines Projektes sei ungerecht, eine Förderung aller Möglichkeiten dagegen nicht umsetzbar, außerdem würden PV-Anlagen bereits staatlich gefördert. Auch Stadträtin Schwab spricht sich aus diesem Grund dagegen aus.

 

Umweltreferent Hartmann verweist auf Erfahrungswerte der Gemeinde Adelsdorf; hier habe die Umrüstung seit Einführung der kommunalen Förderung um ca. 35 % zugenommen und sieht dies als Möglichkeit auf dem Weg zur CO2-freien Stadt voranzukommen.

 

stadtrat Pauluhn hält eine Inanspruchnahme zum 2. oder 3. Quartal 2022 für realistisch, Stadtkämmerin Dietenberger verweist auf das Kassenwirksamkeitsprinzip und hält es für unwahrscheinlich, dass nach Umsetzung der Förderrichtlinie in diesem Jahr noch Leistungen in Anspruch genommen werden würden, da die Auszahlung eines Zuschusses erst nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises erfolge.

 

Stadträte Paul und Markert appellieren für die Einstellung der Mittel bereits für das Haushaltsjahr 2022, da auch die Nachrüstung bei bestehenden Häusern relevant sei.


des Antragstellers:

 

1.    Die Stadt Kitzingen fördert die Errichtung von Anlagen zur Nutzung regenerativer

Energie­quellen für private Wohngebäude. Ziel des Förderprogrammes ist die Einsparung von Energie. Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Kitzingen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht. Die Stadt Kitzingen vergibt Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Förderanträge.

 

2.    Für das Förderprogramm sind zukünftig jährlich Mittel in Höhe von 50.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

3.    Die Stadtverwaltung erstellt in Anlehnung an der im Anhang befindlichen Musterrichtlinie,

eine städtische Richtlinie sowie ein Antragsformular und legt diese noch vor den

Haushaltsberatungen den Stadtrat vor.

 


Oberbürgermeister Güntner gibt zu Protokoll, dass er gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hat, da er die Terminsetzung für nicht umsetzbar halte.