TOP Ö 7: Schrannenstrasse 35; hier: künftige Nutzung des Gebäudes

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die im Vorfeld an die Stadträte kommunizierten Informationen und rät zum Beschluss der Variante 2a) des Beschlussvorschlages. Das Bürgerzentrum sei bereits informiert, dass die Nutzung nur noch für einen absehbaren Zeitraum möglich sei. Die Konditionen seien aus dem alten Mietvertrag übernommen worden.

 

Dass Bürgerzentrum e.V. die Schrannenstrasse 35 für weitere Jahren nutzen dürfe, findet bei Stadträtin Schmidt, Stadtrat Pauluhn und Stadtrat Christof Zustimmung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung, die ehem. Räumlichkeiten des jungStil im Keller des Gebäudes sowie die Freifläche an der Promenade mit möglichst geringen finanziellen Mitteln (unter 100.000,00 €) kurzfristig und vorerst befristet gastronomisch nutzbar zu machen, wird diskutiert.

 

Stadtrat Christof erkundigt sich, warum die Verwaltung Planungen mache, ohne den Stadtrat zu beteiligen. Oberbürgermeister Güntner betont, dass man nur vorausgedacht habe. Es gebe auch noch keinen festen Betreiber, wie von Stadträtin Schmidt vermutet. Die Arbeiten im Keller seien nur regulärer Gebäudeunterhalt. Wer in die Ausstattung investiere, Stadt oder Betreiber, sei dann Verhandlungssache. Die Belebung des Mainkais, so Bauamtsleiter Graumann, sei das gewünschte Ziel.

 

Verschiedene Stadträte regen an, die Gastronomie nur auf den Außenbereich zu beschränken.

 

Oberbürgermeister Güntner entspricht der Bitte des Gremiums, die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages separat abzustimmen.


1.      Vom Sachvortrag 2022/024 wird Kenntnis genommen

 

2a.) Es besteht Einverständnis, dem Verein Bürgerzentrum e.V. die im gekündigten

         Gestattungsvertrag vom 11.7.2008 bezeichneten Räumlichkeiten in der Schran

         nenstrasse 35 für einen Zeitraum von 5 Jahren bis 28.2.2027 zu denselben Kon          ditionen zur Verfügung zu stellen.

 

beschlossen                                       dafür 21 dagegen 6

 

3.      Es besteht grundsätzliches Einvernehmen, das Kellergeschoss mit einer noch nä

         her zu bestimmenden Außenfläche für eine gastronomische Nutzung zur Verfü

         gung zu stellen.