TOP Ö 5: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 "Großlangheimer Straße Nord" mit 46. Änderung des Flächennutzungsplans; hier: erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Sachgebietsleitung Kirchner führt aus, dass 15 Stellungnahmen von Behörden, unter anderem den Artenschutz betreffend, einen erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluss notwendig gemacht hätten


1.    Vom Sachvortrag 2022/097 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den genannten Abwägungstabellen (Anlage 2 und 4) wird zugestimmt.

 

  1. Der beigefügte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 84 „Großlangheimer Straße Nord“ mit der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 2), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 5), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 6), dem Entwurf zur 1. Änderung des Grünordnungsplanes inkl. Begründung (Anlage 7 und 8), dem Entwurf zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes in einem Teilbereich inkl. Begründung (Anlage 9 und 10) und der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 19.05.2022, sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Anlage 11) wird gebilligt.

 

  1. Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.