Sachgebietsleitung Kirchner führt aus, dass 15 Stellungnahmen von Behörden, unter anderem den Artenschutz betreffend, einen erneute Billigungs- und Auslegungsbeschluss notwendig gemacht hätten
1. Vom Sachvortrag 2022/097 wird Kenntnis genommen.
2. Die im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs.2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB vom 15.11.2021 bis einschließlich 17.12.2021 eingegangenen Stellungnahmen werden in den beigefügten tabellarischen Abwägungsvorschlägen behandelt. Die öffentlichen und privaten Belange wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Den genannten Abwägungstabellen (Anlage 2 und 4) wird zugestimmt.