Ortssprecher Pfrenzinger teilt mit, dass die Reinigungssatzung festschreibe, dass die Kommune für die Reinigung der Ortsstraßen zuständig sei.
1. Vom Sachvortrag 2022/123 wird Kenntnis genommen.
2. Der Auftrag für die Lieferung einer Kompaktkehrmaschine für den städtischen Bauhof wird auf Grundlage des Angebotes vom 22.06.2022 an die Fa. BayWa AG Technik, Stockstädter Straße 27, 63762 Großostheim, als wirtschaftlich günstigste Bieterin vergeben. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt ein entsprechendes Auftragsschreiben zu unterzeichnen.
3. Die Mittel stehen im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 1.7711.9357 zur Verfügung.