TOP Ö 3: Vollzug Baugesetzbuch (BauGB); Bebauungsplan "Erweiterung Photovoltaikanlage Erlach"; Stadt Ochsenfurt; Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Herr Lintzen geht kurz auf den Sachverhalt Nr. 2022/149 ein.

 

Stadträtin Schwab ist der Auffassung, dass die in der Begründung aufgeführte Konsequenz für die Äcker und Böden aus ihrer fachlichen Sicht nicht richtig sei und der Gesetzgeber hier handeln müsse.

Es ärgert sie, dass stets Ausgleichsflächen bei der Errichtung von Freiflächen PV gefordert werden, obwohl der Untergrund der PV-Anlagen entsprechend bearbeitet werde. Gegen diese Vorgabe sollten sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zusammenschließen.

 

Oberbürgermeister Güntner werde diese Anregung mitnehmen.


1.    Vom Sachvortrag 2022/149 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass nachbarliche Belange der Stadt Kitzingen durch die Planungen nicht berührt oder negativ beeinträchtigt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt das Beschlussergebnis der Stadt Ochsenfurt mitzuteilen.