1.
Vom Sachvortrag 2022/179
wird Kenntnis genommen.
2. Die beigefügte Förderrichtlinie zur
Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern mit Anlagen tritt
ab 01.11.2022 in Kraft.
3. Die Mittel in Höhe von 15.000,00 € für
die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern werden auf
der Haushaltstelle 1.1142.9880 bereitgestellt.