TOP Ö 3: Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 "Stellplatzanlage Am Bleichwasen"; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Stadträtin Dr. Endres-Paul informiert, dass die Anwohner trotz des Ergebnis des Gutachtens, welches die Einhaltung der zulässigen Lärmgrenzen bescheinigt, Befürchtungen wegen steigender Immissionen hätten.

Sachgebietsleitung Buck erwidert, dass die Bedenken der Anwohner verständlich seien. Daher habe man die Busstellplätze verlagert. Es seien jedoch keine weiteren Maßnahmen (Errichten einer Lärmschutzwand) geplant.

 

Des Weiteren vermisse Stadträtin Dr. Endres-Paul die von der Regierung angemahnten Ausgleichsflächen. Laut Frau Buck sei dem Umweltbericht zu entnehmen, dass keine Ausgleichsflächen notwendig seien. Man stehe bei dieser Maßnahme in enger Abstimmung mit der Umweltbehörde.

Ob schon Kostenberechnungen (hier insbesondere die Entsorgung des belasteten Erdreiches) vorliegen, könne sie nicht sagen. Dies sei nicht Grundlage des Bebauungsplanes.

 

Bauamtsleiter Graumann beantwortet auch die Frage nach Standorten für Bike-o-mat und E-Ladesäulen dahingehend, dass man diese im Hinterkopf habe, aber nicht zu jetzigen Zeitpunkt festlege.

Er erwidert Stadtrat Pauluhn, dass man die Einzeichnung von Schrägparkplätzen nicht im Detail geprüft habe, aber dies könne man noch im laufenden Prozess anpassen.

Stadtrat Goldbach fügt an, dass man bei Schrägparkplätzen eine Einbahnregelung sowie ein anderes Pflaster benötige.

 

Die Verwaltung werde die Antwort auf die Frage, warum die Zufahrt zum Gasthaus „Walfisch“ so breit gestaltet werde, nachliefern.


1.    Vom Sachvortrag 2022/188 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der beigefügte Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 „Stellplatzanlage am Bleichwasen“ inkl. den Anlagen, bestehend aus der Würdigung der Stellungnahmen (Anlage 1), zeichnerischem Teil inkl. textlichen Festsetzungen (Anlage 2), der Begründung inkl. Umweltbericht (Anlage 3), dem Entwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 17.11.2022, sowie der Nachweis des Immissionsschutzes (Anlage 5), der Geotechnische Bericht (Anlage 6) und die Kampfmitteltechnische Stellungnahme (Anlage 7) wird gebilligt.

 

3.    Der gebilligte Planentwurf wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nach

§ 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.