1. Vom Sachvortrag 2023/067 wird Kenntnis genommen.
2. Die Stadt Kitzingen erlässt nachfolgende Satzung über die Änderung des Flurbereinigungsplans Etwashausen vom 19.05.2005:
„Die Große Kreisstadt Kitzingen
erlässt aufgrund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), das zuletzt durch Art.
17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. Seite 2794) geändert worden ist,
folgende, vom Landratsamt Kitzingen mit Schreiben vom ………….., Aktenzeichen ……..
genehmigte
Änderungssatzung
§ 1
Änderung des
Flurbereinigungsplans
Nachfolgend genanntes Flurstück
wird aus den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen gemäß Ziffer 17,19 des
Textteils zum Flurbereinigungsplan im Flurbereinigungsverfahren Etwashausen vom
19.10.2005 herausgenommen und dem öffentlichen Verkehr entzogen:
Flurstück 5248/2
Das genannte Flurstück ist im beigefügten Lageplan – Anlage
1 – farblich gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.
STADT
KITZINGEN
Kitzingen………………
Stefan
Güntner
Oberbürgermeister