TOP Ö 2: Kanaluntersuchungen gemäß Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) sowie Kanalsanierungen, hier: Information duch das IB Gaul mit anschließender Beschlussfassung zur weiteren Vorgehensweise

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3

Bauamtsleiter Graumann erklärt vorab, dass eine Maßnahmenerneuerung für das gesamte Kanalnetz dringend erforderlich sei. Im Haushalt seien die entsprechenden Mittel veranschlagt. Um diese einsetzen zu können bedarf es erst der Untersuchung des gesamten Kanalnetzes, wozu die Stadt Kitzingen lt. Gesetz im Rahmen von 10 Jahren verpflichtet sei. Das Ingenieurbüro GAUL wurde teilweise mit der Untersuchung beauftragt, wozu die Ergebnisse bereits vorliegen. Herr Gaul wird diese dem Gremium nun vorstellen.

 

Herr Gaul (Ingenieurbüro GAUL INGENIEURE GmbH) geht an Hand einer Präsentation ausführlich auf die Kanaluntersuchungen im Innenstadtbereich und das daraus resultierende Kanalsanierungskonzept ein (Die Präsentation liegt als wesentliche Anlage der Niederschrift bei).

Oberbürgermeister Müller dankt Herrn Gaul für den verständlichen Vortrag.

 

Stadtrat Rank regt an, vorrangig die stark geschädigten Kanäle zu sanieren, ehe die Kosten der Untersuchungen das Budget voll auskosten. Dipl.-Ing. (FH) Richter betont, dass zwischen den Untersuchungen und der Sanierung unterschieden werden müsse. Im Haushalt seien die Mittel getrennt voneinander im Vermögens- und Verwaltungshaushalt eingestellt. Herr Gaul fügt ergänzend hinzu, dass für einen optimalen Einsatz der Gelder parallel gehandelt werden müsse.

Stadträtin Wallrapp erläutert, dass die Stadt aus umweltschutzrechtlicher Sicht tätig werden müsse und erinnert daran, dass seit sechs Jahren Prioritätenlisten für Kanal- und Straßensanierungen beantragt wurden. Demnach sei es dringend erforderlich ein Gesamtsanierungs- und Finanzierungskonzept zu erstellen.

Auch Oberbürgermeister Müller hält die Prioritätenlisten für zwingend erforderlich.

Daraufhin bestätigt Bauamtsleiter Graumann, dass genau dies das Anliegen sei, weshalb die Thematik derart ausführlich vorgestellt wurde.

Stadtrat Pauluhn erkennt die Wichtigkeit und spricht sich für die Gesamtuntersuchung aus.

 

Im Allgemeinen erkennt das Gremium den Kostenrahmen, der für die Maßnahme über die nächsten Jahre hin benötigt wird, versteht aber mehrheitlich, dass dies zwingend erforderlich ist. Die Verwaltung geht auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein, woraufhin Bauamtsleiter Graumann verdeutlicht, dass es Ziel sei, mit den veranschlagten 500.000 € die Untersuchungen fortzusetzen, um dann systematisch zu erkennen, welche Neuerung an Straßen und parallel Kanälen priorisiert werden.

 

Auf Anfrage von Stadträtin Richter bestätigt Herr Gaul, dass die Maßnahme für die Bürgerinnen und Bürger nicht umlagepflichtig sei. Die Kanalgebühren würden aber erhöht werden, ergänzt Oberbürgermeister Müller.

 


1)     Vom Sachvortrag und den Ergebnissen aus der Präsentation wird Kenntnis genommen.

 

2)     Die erforderliche Untersuchung des gesamten städtischen Kanalnetzes mit anschließender Auswertung, Bewertung und Erstellung von Sanierungsvorschlägen hat innerhalb von 5 Jahren  zu erfolgen. Die erforderlichen Mittel, das sind für die Jahre 2014 – 2017 aus heutiger Sicht rd. 253.000 €/Jahr, sind im jeweiligen Haushaltsjahr im Verwaltungshaushalt bei HHst. 0.7000.5151 zu veranschlagen.

 

3)     Die Kanalsanierungsmaßnahmen sind mit einer Prioritätenliste für den Unterhalt und die Sanierung des Straßennetzes sowie dem Trinkwassernetz etc. abzugleichen.

 

4)     Für die systematische und zeitgerechte TV-Untersuchung des Kanalnetzes mit anschließender Auswertung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Diese Ingenieurleistungen sind bereits im Jahr 2013 zu beginnen. Der Leistungsumfang richtet sich nach den im Verwaltungshaushalt bei HHst. 0.7000.5151 vorhandenen Mitteln.

Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen einzuholen und dem Stadtrat einen Vergabevorschlag zu unterbreiten.

 


 

 

Oberbürgermeister Müller unterbricht die öffentliche Sitzung von 19.40 Uhr bis 19.55 Uhr.