TOP Ö 5.2: Mobilfunk in Kitzingen, Antrag der Stadträte Rosmarie Richter, Jutta Wallrapp und Jens Pauluhn (Si.Vorl v. SR am 11.04.13)

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 4

Stadtrat Pauluhn als Antragssteller stellt ausführlich die Gründe für den Antrag dar.

Stadtrat Pauluhn informiert, dass die AWO ihre Verträge gekündigt habe, die Eigentümergemeinschaften aus der Schützen- und Glauberstraße die Verträge nicht verlängern und in der Keltenstraße der Mast abgebaut werde. Nun sei der Zeitpunkt gekommen, wo von Seiten der Verwaltung zwingend etwas unternommen werden sollte. Grundsätzlich plädiere die Mobilfunkinitiative für eine flächendeckende Versorgung, diese müsse aber gesundheitsverträglich sein. Aus diesem Grund solle ein Runder Tisch mit den Mobilfunkbetreibern eingeräumt werden, bei welchem diesen die neuen Standorte unter Beachtung des Mobilfunkkonzeptes vorgegeben werden.

Oberbürgermeister Müller übergibt das Wort an Bauamtsleiter Graumann, der stellvertretend für die Verwaltung Mitglied des Arbeitskreises ist.

Bauamtsleiter Graumann stellt klar, dass die Verwaltung selbstverständlich Kontakt zu den Mobilfunkbetreibern pflegt, dies schließe aber nicht aus, dass von deren Seite Anträge gestellt werden. Bezüglich der Broschüre sehe er es ähnlich und sagt einen aktualisierten Vorschlag durch die Verwaltung zu.

Stadtrat Pauluhn betont erneut, dass die Wichtigkeit darin liege, dass die Stadt Kitzingen schnellstmöglich auf die Mobilfunkbetreiber zugeht - nicht anders herum - da diese gezwungen seien, sich neue Standorte zu suchen.

Stadtrat Pauluhn bezieht sich auf das Verfahren „Schützenstraße“, welches derzeit bei Gericht liege und bittet die Verwaltung, durch ein Schreiben Druck aufzubauen, um eine zeitnahe Entscheidung zu erlangen.

Oberrechtsrätin Schmöger betont, dass die Stadt bereits auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs warte, sie könne ein Anschreiben erstellen, wobei dies keine Beschleunigung bewirke. Stadtrat Pauluhn findet, dass es einen Versuch wert sei.

Stadtrat Pauluhn erklärt weiter, dass die Mobilfunkanlagen in der Böhmerwaldstraße 2/6 widerrechtlich gebaut und erweitert wurden und fordert auch hier, aktiv zu werden. Dass auch dies ein Gerichtverfahren auslösen werde, sei ihm bewusst.

Auf Nachfrage von Stadträtin Kahnt bestätigt Bauamtsleiter Graumann, dass diesem Mast kein Bauantrag und keine Baugenehmigung zu Grunde liegen. Da der Betreiber aber entsprechenden Antrag gestellt hat, über den das Bauamt noch nicht entschieden habe; wurde durch das Bauamt vorab festgestellt, dass dieser grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Stadtrat Pauluhn erläutert, dass es aus baurechtlicher Sicht durchaus Gründe gegen eine Genehmigung gebe (z.B. Böhmerwaldstraße – faktisches Wohngebiet – keine gewerblichen Anlagen; Städtebauliche Begründungen). Bauamtsleiter Graumann stimmt zu, dass an dieser Stelle gegebenenfalls eine Befreiung auf Grund der rechtlichen Situation möglich sei. Der Zusatz, dass seiner Ansicht nach dieser Standort im Mobilfunkkonzept benannt sei, wird von den Antragsstellern eindeutig verneint.

Auf Anfrage von Stadträtin Glos betont Stadtrat Pauluhn, dass es sich bei den Änderungen für die Broschüre hauptsächlich um redaktionelle Aktualisierungen handle.

Stadträtin Stocker erfragt, ob der Beschluss durch die Verwaltung überhaupt vollziehbar wäre. Bauamtsleiter Graumann erklärt, dass im Zweifelsfall ein Gerichtsverfahren zu erahnen ist, da die Handlung der Verwaltung so nicht erlaubt sei. Er wiederholt, dass der richtige Weg – wie von Herrn Pauluhn dargelegt ist, mit den Mobilfunkbetreibern auf Grundlage eines abgestimmten Konzeptes zu agieren. Er halte es für nicht richtig, einen Beschluss zu fassen, der die Konflikte bereits hervorruft.

Stadtrat Steinruck erfragt, ob der Böhmerwaldstraße in diesem Gebiet ein Bebauungsplan zu Grunde liegt. Dies wird von Stadtrat Pauluhn verneint.

Stadträtin Richter sieht kein Problem vor Gericht zu gehen, dies sollte versucht werden.

Bauamtsleiter Graumann festigt seine Aussagen, dass die gesundheitsschädlichen Schäden durch die Verwaltung rechtlich begründet werden müssen. Auch dies wurde im Arbeitskreis konstruktiv diskutiert, es wurde stets ein Lösungsweg für die Problematik gefunden, er schließe auch nicht aus, für eine grundsätzliche Entscheidung vor Gericht zu gehen, aber die Thematik müsse auf eine Rechtsgrundlage gestellt werden. Unabhängig davon sei es richtig mit den Mobilfunkbetreibern das Konzept zu realisieren. Er stimme voll der Vertiefung der Thematik zu, halte es aber nicht für sinnvoll über etwas abzustimmen, worauf die Stadt keinen Einfluss hat.

Stadtrat Pauluhn fordert abschließend konkret gegen die Mobilfunkbetreiber vorzugehen. Ein Gerichtsprozess sei zwar absehbar, aber es gebe bereits in vergleichbaren Fällen Gerichtsurteile, die Masten in Wohngebieten untersagen.


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird aufgefordert, die bestehenden Beschlusslagen des Stadtrates zur Gesundheitsvorsorge gegenüber den Gefahren durch Mobilfunk auf folgenden Standorten unverzüglich, spätestens bis zum 30. Juni 2013, unter Beachtung des BauGB und der BauNVO sowie der u.a. durch die Stadt Kitzingen erzwungenen VGH-Urteile schnellstmöglich, umzusetzen:

·      Umsetzung und Durchsetzung des bestehenden Rückbaukonzepts am Standort Schützenstraße 6.

·      Rückbau der widerrechtlich errichteten Mobilfunkanlage an den Standorten Böhmerwaldstraße 2 und 6.

·      Unter Einbindung des Arbeitskreises Mobilfunk erneut versuchen, mit den einzelnen Mobilfunkbetreibern eine verträgliche und abgestimmte Installierung von Mobilfunkanlagen auf der Grundlage unseres IkoM in Kitzingen zu erreichen.

·      Neuauflage der Broschüre zum Mobilfunkkonzept Kitzingen gem. Schreiben vom 22.11.2010/ 02.12.2011.

 


Oberbürgermeister Müller gibt zu Protokoll, seine Gegenstimmte ließe sich dadurch begründen, dass Bauamtsleiter Graumann bereits zugesagt habe, Gespräche mit den Betreibern zu führen, um einen gemeinsamen Weg zu finden.

Stadtrat Pauluhn bittet um Terminteilnahme der Mitglieder des Arbeitskreises.

Bauamtsleiter Graumann sagt dies zu.