TOP Ö 8: Rahmenplan für den Kitzinger Stadtteil Etwashausen (Si.Vorl. v. FA am 18.04. u. SR am 25.04.13)

Bürgermeister Christof erfragt, auf welcher Grundlage die Verwaltung einen Beschluss für die Rahmenplanung herbeiführen möchte.

Bauamtsleiter Graumann klärt auf, dass es grundsätzlich eine informelle Planung sei, somit ausschließlich eine Selbstbindung an die Verwaltung und damit eine Handlungsgrundlage für alle weiteren Entwicklungen. Wie vorliegend für Etwashausen wird Entwicklungspotential aufgezeigt.

Auf Anfrage von Bürgermeister Christof bestätigt Bauamtsleiter Graumann, dass dadurch eine Verbindlichkeit zwischen Stadtrat und Verwaltung geschaffen wird und im Anschluss daran die Bürger eingebunden werden sollen.

Bürgermeister Christof hält es für sinnvoller, die Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, bevor ein Beschluss gefasst wird. Es sollte sich hier auf Grund der Bürgerbeteiligung nicht um eine Beauftragung, sondern eine Kenntnisnahme handeln.

Oberrechtsrätin Schmöger klärt auf, dass der Rahmenplan nach Außen nicht verbindlich sei. Dieser gelte als Ermessensbildung der Verwaltung und es bestehe jederzeit die Möglichkeit sich davon zu lösen und Einzelvorhaben zu ändern. Dies sei ihrer Ansicht nach nicht sinnvoll, aber möglich.

Bauamtsleiter Graumann betont wie wichtig ein Entwicklungsszenario in einem Stadtteil wie Etwashausen sei, in dem eine hohe Nachfrage nach Wohnen besteht. Hierfür bedarf es keiner rechtlichen Beschlussfassung, aber eine Darstellung sei bedeutend für das weitere Handeln. Die Thematik bezüglich des Parkplatzes sei nicht nur für die Entwicklung von Etwashausen, sondern auch für den Verkehrsentwicklungsplan ausschlaggebend. In diesem Beschluss werde nicht festgelegt, wie die Umsetzung des Parkplatzes erfolgen soll, sondern die Rahmenplanung solle als Handlungsgrundlage für die Verwaltung bewilligt werden, um damit an die Bevölkerung herantreten zu können.

Bürgermeister Christof befürchtet, dass Einwände der Bürger bei derartigem Procedere ignoriert werden. Oberbürgermeister Müller stellt klar, dass lediglich Möglichkeiten dargestellt werden sollen.

Oberrechtsrätin Schmöger warnt, dass bei Ablehnung des Beschlusses, die bereits getätigte Arbeit der Verwaltung hinfällig wäre. Weiter führt sie aus, dass der Rahmenplan als intern verbindliche Grundlage zur weiteren Erarbeitung dienen solle, er weise keinerlei rechtliche Auswirkungen auf.

Stadtrat Steinruck kann nicht nachvollziehen, weshalb unter den genannten Umständen ein Beschluss nötig ist. Beispielsweise möchte er wissen, ob der Umbau vom Richthofen Circle hierdurch beschlossen wird oder ob dieser separat zur Entscheidung vorgelegt wird.

Oberrechtsrätin Schmöger bestätigt, dass dies separat erfolgen werde.

 

Stadträtin Wallrapp spricht sich für die Abstimmung der Punkte 1 – 3.1 des Beschlussentwurfes aus. Über die weiteren Punkte könne ihrer Ansicht nach nicht abgestimmt werden, da es sich dabei um Maßnahmen handle.

 

Stadtrat Pauluhn kann die Aufregung im Gremium nicht verstehen, da es derzeit lediglich um die interne Verwaltungsarbeit gehe. Er sehe aber kritisch, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Etwashausen es missverstehen könnten. Aus diesem Grund schlägt er folgende Umformulierung vor:

-       Ergänzung bei Pkt. 2: „Die Fortschreibung wird mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Etwashausen diskutiert.“

-       Ergänzung bei Pkt. 3.1: „Vorstellung und Weiterführung des Rahmenplans…“

Stadtrat Pauluhn beantragt die Einarbeitung der beiden Vorschläge in den Beschlussentwurf.

 

Stadtrat Schmidt befürwortet den Rahmenplan der Verwaltung, schlägt aber folgende Punkte zur Entschärfung vor:

-       Änderung Pkt. 2: „Der Stadtrat nimmt den Rahmenplan in der Fassung vom 05.04.2013 als künftige verwaltungsinterne Entwicklungsempfehlung für den Kitzinger Stadtteil Etwashausen zur Kenntnis.“

-       Streichung der Pkt. 3.3 - 3.6 (da es sich um Einzelmaßnahmen handelt)

 

Stadtrat Schardt schließt sich seinem Vorredner an und bittet, die erarbeiteten Pläne von Dipl.-Ing. Neumann (ehemaliger Sachgebietsleiter 61) zu berücksichtigen.

 

Stadträtin Schwab kann die Diskussion rückblickend auf die Vorberatung in der Finanzausschusssitzung nicht nachvollziehen und plädiert dafür, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Stadtrat Moser stimmt seiner Vorrednerin zu.

 

Bürgermeister Christof schließt sich den Forderungen von Stadtrat Schmidt an und ist der Meinung, dass diese als erstes abgestimmt werden sollten.

 

Oberbürgermeister Müller versteht die Debatte nicht, da sich im Finanzausschuss am 18.04.2013 eine klare Mehrheit erkennen ließ.

 

Stadträtin Wallrapp erläutert, dass es im Rahmen der aufgekommenen Diskussion nicht gegen den Rahmenplan gehe, sondern lediglich die Bürgerbeteiligung mit eingebracht werden soll.

 

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Abstimmung des nachstehenden Vorschlages von Stadtrat Schmidt.

 

 

abgelehnt                     dafür 12  dagegen 13 

 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat nimmt den Rahmenplan in der Fassung vom 05.04.2013 als künftige verwaltungsinterne Entwicklungsempfehlung für den Kitzinger Stadtteil Etwashausen zur Kenntnis.

 

3.      Die Verwaltung wird mit folgendem weiterführenden Schritt beauftragt:

Vorstellung des Rahmenplans in der nächsten Bürgerversammlung des Stadtteils Etwashausen

 

 

 

Oberbürgermeister Müller stellt die Ablehnung des Vorschlages von Stadtrat Schmidt fest und stellt den Vorschlag der Verwaltung unter Einarbeitung des genannten Zusatzes zur Abstimmung.


 

1.      Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Der Stadtrat beschließt den Rahmenplan in der Fassung vom 05.04.2013 als künftige Entwicklungsempfehlung für den Kitzinger Stadtteil Etwashausen.

 

3.      Die Verwaltung wird mit folgenden weiterführenden Schritten beauftragt:

 

3.1          Vorstellung des Rahmenplanentwurfs in der nächsten Bürgerversammlung des Stadtteils Etwashausen mit anschließender Berücksichtigung und gegebenenfalls Einflussnahme der Anregungen der Bürger/innen

3.2          Ermittlung und Ausweisung neuer Retentionsräume im Rahmen der Erstellung des gesamtstädtischen Ökokontos

3.3          Weiterverfolgung des Ziels der Parkraumbewirtschaftung des Parkplatzes „Alte Mainbrücke“-Etwashausen und Diskussion im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans

3.4          Einleitung der weiteren Schritte zur Überplanung des bislang provisorischen Parkplatzes „Am Bleichwasen“

3.5          Forcierung des Kreuzungsumbaus B 8 – Mainbernheimer Straße gemeinsam mit dem staatl. Bauamt

3.6          Gespräche mit der DB AG und Fa. GEA Huppmann zu Entwicklungsmöglichkeiten des Bahnhofs Etwashausen und der Flächen im Bereich „Lochweg“