TOP Ö 8.3: D.Paul-Eber-Schule

Beschluss: Ohne Abstimmung

A. Oberbürgermeister Müller geht auf den Sachvortrag ein und bittet, die Haushaltsüberschreitung zur Kenntnis zu nehmen.

Auf Nachfrage stellt Oberamtsrat Hartner fest, dass hierzu erneut eine Haushaltsüberschreitung notwendig werde, da die Inneren Verrechnungen mit dem Bauhof noch ausstehen.

Die folgende Diskussion zielt vor allem auf den Schaden ab, der mit der Verzögerung entstanden ist, und wie man damit weiter umgehe.

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass derartige Kosten bereits separat aufgeführt werden, damit man diese der Versicherung vorlegen kann bzw. der Schaden gegenüber einem Dritten geltend gemacht werden könne.

2. Bürgermeister Christof ist der Auffassung, dass Dringlichkeitsentscheidungen des Oberbürgermeisters nicht mehr ohne die vorherige Zustimmung des Rechungsprüfungsamtes erfolgen dürfen.

Oberrechtsrätin Schmöger stellt dar, dass der Oberbürgermeister Kraft Gesetz Dringlichkeitsentscheidungen treffen dürfe und es in seiner Organisationshoheit liege, das Rechnungsprüfungsamt vorab einzuschalten.

 


 

Es wird davon Kenntnis genommen, dass im Wege der Dringlichkeit für das Rechnungsjahr 2010 eine Haushaltsüberschreitung bei

 

HSt.

Bezeichnung

Haushaltsansatz

Überschreitungs-

betrag

 

VmHh:

2121 9452

 

 

D. Paul-Eber-Schule;

Erweiterungs-, Um- und Ausbau

 

 

45.000,00 €

 

 

37.147,00 €

 

genehmigt wurde.

 

 

Die Deckung erfolgte durch Ausgabeeinsparungen bei HSt. 2121 9451 - D. Paul-Eber-Schule; Generalsanierung sowie Räume für Ganztagsbetreuung.