TOP Ö 1.1: BGV-Nr. 205/2011, Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Bereich östlich "Unterer See"

Stadtrat Schmidt ist aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und verlässt ohne Aufforderung den Sitzungssaal.

 

Stadtplaner Pohl geht ausführlich auf den Sachverhalt ein und stellt die Historie des Bauantrages dar. Nachdem die Fläche im Außenbereich liege und der Flächennutzungsplan entgegenstehe, ist das Vorhaben abzulehnen. Unabhängig davon habe man bei verschiedenen Behörden bereits eine Stellungnahme eingeholt, die sich allesamt aus deren Sichtweisen gegen das Vorhaben aussprechen. Lediglich die Fachstelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt Kitzingen könne keine abschließende Aussage treffen, da eine Berechnung zum Retentionsraum noch nicht vorliege.

 

Stadtrat Steinruck möchte wissen, wer die Festlegung treffe, was Innen- bzw. Außenbereich ist und ist der Auffassung, dass das die Entscheidung des Stadtrates sei.

Stadtplaner Pohl erklärt, dass die Einstufung des Gebietes keine Entscheidung eines Gremiums sei, sondern sich dies auch aus der Rechtsprechung ergebe. Die Festlegung, ob die Einstufung nach Innen- bzw. Außenbereich erfolge, müsse letztlich von einem Gericht festgelegt werden.

 

Stadtrat Schardt gibt zu bedenken, dass man das die Angelegenheit nicht strikt ablehnen dürfe und verweist auf Vorschläge von verschiedenen Büros, welche Möglichkeiten man mit Blick auf die Hochwassersituation habe. Seiner Auffassung nach sollte die Thematik im Stadtentwicklungsbeirat behandelt werden, welche Alternativen es noch gebe.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass es nicht darum gehe, was die Stadt wolle oder nicht, sondern was derzeit rechtlich möglich sei. Auf Grundlage der Gesetze (Außenbereich) könne gegenwärtig keine andere Entscheidung getroffen werden. Ein Bauleitplanverfahren würde stets an der Hochwasserproblematik scheitern, so dass Bauvorhaben in Etwashausen auschließlich nach Art 34 BauGB zu beurteilen sind.

 

Stadtrat Weiglein verweist auf die Idee, im Rahmen der Gartenschau eine Gärtnersiedlung an dieser Stelle umzusetzen, was von Seiten der Gärtner jedoch nicht gewollt war. Aufgrund der Rechtslage ist das Vorhaben abzulehnen.

 

Stadträtin Wallrapp verweist auf die Aussage der Fachstelle Wasserwirtschaft, die noch keine abschließende Stellungnahme abgeben konnte, nachdem noch keine Berechnung zum Retentionsraum vorliege. Sie möchte wissen, ob das Vorhaben bei Vorliegen einer positiven Stellungnahme genehmigungsfähig sei.

 

Stadtplaner Pohl widerspricht, dass ein Vorhaben dann nur aus Sicht der Wasserwirtschaft unbedenklich sei, eine Genehmigung gleichwohl an den fehlenden baurechtlichen Voraussetzungen scheitern würde.

 

Stadtplaner Pauluhn ist der Auffassung, dass der aktuelle Rahmenplan die möglichen Bauflächen nach Art. 34 BauGB aufzeige, weshalb seiner Auffassung nach der vorliegende Antrag abzulehnen sei.

 

Stadtrat Schardt verweist auf zwei Häuser, die in der Flugplatzstraße bzw. der Berlingsgasse gebaut wurden, ohne dass der Verwaltungs- und Bauausschuss hierüber informiert worden wäre.

 

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass beide Vorhaben nach Art. 34 BauGB zu beurteilen waren und deshalb trotz Lage im Überschwemmungsgebiet Genehmigungsfähig waren. Gleichwohl haben bei Vorhabensträger entsprechenden Retentionsraum nachweisen müssen.

 

 


 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt das Vorhaben ab.