TOP Ö 2: Kläranlage Kitzingen, Künftige Abrechnungspraxis - Abschluss einer Zweckvereinbarung III

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Herr Mühlfeld vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband verweist auf die Problematiken der Abrechnungsmodalitäten bei der Abwassergebühr mit den Anschlussgemeinden. Es sollten ein Vorschlag erarbeitet werden, der von außen kommt und möglichst allen gerecht wird.

 

Herr Plank, Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geht im Folgenden auf die neue Abrechnungsmodalitäten ein, die sich hinsichtlich der Investitionskosten an den CSB-Wert richten. Bei den Betriebskosten wurde bislang nach der 10/90-Regel verfahren. Seiner Auffassung nach sei es gerechter wenn in Zukunft 50/50 aufgeteilt werde. Darüber hinaus soll der Aspekt „Spülen des Rohrsystems“ in die Berechnung mit einfließen.

Die Abrechnung sollten den Gemeinden im offenen Dialog dargelegt werden, da es diesbezüglich keine Geheimnisse geben sollte. Darüber hinaus sollte eine Schiedsstelle eingerichtet werden (BKPV oder Landratsamt), die strittige Fälle sofort lösen und es nicht nochmals zu einer vergleichbaren Situation kommen lässt.

 

Herr Mühlfeld stellt dar, dass mit allen Gemeinden – ausgenommen zwei – bereits Gespräche geführt wurden und die Signale jeweils positiv waren. Mit Blick auf eine bessere Beteiligung der Gemeinden sollte man die Gründung eines Zweckverbandes nicht aus den Augen verlieren. Die Abrechnung bleibe jeweils gleich – es gehe lediglich um die Beteiligung bei den Entscheidungen zu den Investitionen.

 

Bürgermeister Christof spricht sich nicht gegen die Abrechnung aus, gibt jedoch zu bedenken, dass die kleinen Gemeinden eine ökologische Umrüstung der Kläranlage, da diese nicht rechtlich zwingend sei, nicht mittragen möchten und insofern eine solche Entwicklung stoppen könnten.

 

Herr Mühlfeld stellt dar, dass bei einem Zweckverband die Entscheidung mehrheitlich falle, die Stadt wahrscheinlich mit Blick auf die Kosten bzw. Mengen die Mehrheit in der Versammlung stellen werde. Gleichwohl sollte bei der Zweckvereinbarung ein Einbeziehen der Anschlussgemeinden jeweils erfolgen, auch wenn die Stadt letztlich die Entscheidung zu treffen habe.

 

Oberrechtsrätin Schmöger verweist auf den ersten Entwurf der Vereinbarung, wonach die Änderungen immer daran auszurichten seien, was gegenwärtig Stand der Technik sei. Falls etwas technisch nicht vorgeschrieben ist, müsse gleichwohl einen Einigung mit den Mitgliedsgemeinden erzielt werden.

 

Stadtrat Heisel ist der Auffassung, dass die Aufteilung 50/50 willkürlich sei.

Herr Plank erklärt, dass diese subjektiv sei und seiner Auffassung nach für alle Beteiligten die fairste Lösung darstellt, da damit auch der Aspekt „mehr Fremdwasser“ stärker abgedeckt werde.

 

Auf die Frage, ob die Mitgliedsgemeinden das Handlungskonzept kennen, bejaht dies Herr Mühlfeld. Er ergänzt auf Nachfrage, dass geplant sei die Vereinbarung rückwirkend zum Jahr 2013 abzuschließen, damit die Investitionen aus dem Jahr 20013 bereits berücksichtigt seien. Seiner Auffassung nach könnte so der Kompromiss aussehen, wenn sich dadurch die Fälle aus der Vergangenheit erledigt hätten.

 

Stadtrat Moser und Stadträtin Wallrapp halten es für wichtig, dass in der Vereinbarung das Handlungskonzept aufgelistet werde.

 

Stadtrat Heisel möchte wissen, wie sich die Neuberechnung auf die Gebühr auswirkt, worauf Herr Plank darstellt, dass dies auch von der Abwassermenge abhängig sei.

Er schlägt vor, eine Vergleichsberechnung auf Grundlage der Zahlen des Jahres von 2010 zu machen.

 


 

1.      Die Stadt Kitzingen stimmt dem in der Anlage beigefügten Vorschlag des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur künftigen Abrechnungspraxis der Investitions- und Betriebskosten für die Kläranlage ab 01.01.2014 zu.