TOP Ö 9.1: Schaffung von LKW-Abstellflächen, Antrag der KIK-Fraktion Nr. 139-06-2013 vom 19.6.2013

Bürgermeister Christof geht ausführlich auf seinen Antrag, auf den Gewerbeflächen der Großlangheimer Straße übergangsmäßig das Abstellen von LKW´s zu genehmigen, ein. Die etwaigen Kosten könnte man durch eine Benutzungsgebühr ausgleichen.

Mit Blick auf die Parkproblematik in den Wohngebieten bzw. bei den Bushaltstellen sei ein Bedarf gegeben. Lediglich mit Verboten könne das Problem nicht gelöst werden. Die Argumente aus dem Sachvortrag könne er nicht teilen.

 

Oberbürgermeister Müller verweist auf möglichen Schäden an den Grundstücken und dass dies keine Werbung für das Gewerbegebiet sei. Auf der ehem. Betankungsstation im Klosterforst wollte man ursprünglich einen Parkplatz einrichten, wofür nach anfänglicher Zustimmung seitens der Autobahndirektion letztlich kein Bedarf mehr gesehen wurde, nachdem ausreichend Parkplätze an den Autobahnen zur Verfügung stehen. Nachdem diese jedoch oft gebührenpflichtig seien, werden diese nicht genutzt.

Im Folgenden diskutieren die Stadträte ausführlich über den Antrag und die Situation. Hier wird oft angemerkt, dass dies nicht die Aufgabe der Stadt Kitzingen sei, sondern der Bund Abhilfe schaffen müsse bzw. dies die Aufgabe der Unternehmen sei. Darüber hinaus wird angemerkt, dass entlang der Autobahnen ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen, die kostenlos genutzt werden können. Im Tenor wird die Zwischennutzung der Großlangheimer Straße abgelehnt. Gleichwohl merkt Stadträtin Wallrapp an, dass die Stadt eine Pflicht habe, sich dem Problem anzunehmen. Gegebenenfalls könne Herr Blum auf den Flächen der Harvey Barracks einen Bereich zur Verfügung stellen. Die befestigten Flächen seinen sinnvoller als das Gewerbegebiet.

 


Die KIK-Fraktion beantragt auf den freien Grundstücken im Gewerbegebiet Großlangheimer Straße eine dem Bedarf angemessene Fläche (zumindest) als Übergangslösung zum Abstellen von LKW, Sattelschleppern und Containerzügen zur Verfügung zu stellen. Das Abstellen der Fahrzeuge sollte kostenpflichtig im Zuge einer Verpachtung oder gegen eine Gebühr erfolgen, um die entstehenden Unkosten für die Stadt zu kompensieren. Eine Aufsichtsperson ist dafür seitens der Stadt einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende Juli eine entsprechende Planung dem Stadtrat vorzulegen. Gleichzeitig sind konkrete Vorschläge für zukünftige Einschränkungen bei der Abstellung der LKW zu unterbreiten.