TOP Ö 4: Ehemalige Harvey Barracks Photovoltaik-Anlage auf den westlichen Teilen des ehemaligen Flugfeldes der Harvey Barracks Auftstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Absatz 2 BauGB: Nr. V 101 Westteil des ehemaligen Flugfeldes der Harvey Barracks

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3

Oberbürgermeister Müller verweist auf den Beschlussentwurf und auf den vorherigen Hinweis, dass der Sonderlandeplatz nicht gefährdet werden sollte. Unter Ziffer 5 des Beschlussentwurfs sei dies eindeutig geregelt.

Stadträtin Schmidt möchte wissen, ob mit Blick auf die anschließenden FFH-Flächen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werde.

Stadtplaner Fischer bejaht dies.

Stadtrat Popp verweist auf die zu klärenden Punkte (Kampfmittel, FFH-Fläche, Genehmigung Sonderlandeplatz) und möchte wissen, ob diese tatsächlich geklärt werden können.

Oberbürgermeiste Müller erklärt, dass die Stadt lediglich Baugenehmigungsbehörde sei und man dem Investor bei der Erledigung der Punkte im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten unterstützen werde.

Bürgermeister Christof möchte wissen, wer die Gutachten zahle.

Bauamtsleiter Graumann stellt dar, dass die Gutachten der Vorhabensträger bezahle. Lediglich hinsichtlich des Sonderlandeplatzes sei nach wie vor die Stadt Kitzingen der Antragssteller. Wer letztlich hier das Verfahren weiterführt müsse in Abstimmung mit der Firma Blumquadrat, dem Luftsportclub als möglichen Betreiber sowie der Stadt erfolgen.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen- und gruppen:

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Marstaller erklärt, dass die UsW zustimmen werde und verweist auf die Wichtigkeit des Sonderlandeplatzes.

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Moser erachtet es als wichtig, dass die Photovoltaikanlage auf versiegelten Flächen errichtet werde und hofft, dass sonst im Gewerbegebiet mittel- bis großteiliges Gewerbe entstehen könne. Die CSU stimmt dem Beschluss zu.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Dr. Endres-Paul gibt ebenfalls ihre Zustimmung.

 

FW-FBW-Stadtratfraktion:

Stadträtin Wallrapp stimmt dem Beschlussentwurf zu und verweist auf die Wichtigkeit des Sonderlandeplatzes.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Bürgermeister Christof erklärt, dass es im Grunde sinnvoll sei, wenn die Photovoltaikanlage auf den befestigten Flächen errichtet werden soll. Nachdem im Beschluss eine Vermengung von verschiedenen Punkten vorgenommen werde, könne er dem Beschluss nicht zustimmen.

 

ödp-Stadtratsgruppe:

Stadträtin Schmidt kann dem Beschluss ebenfalls zustimmen.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm gibt ebenfalls seine Zustimmung.

 

„fraktionslos“

2. Bürgermeister May schließt sich seinen Vorrednern an. 

 


 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.       Für den im zeichnerischen Teil in der Fassung vom 12.07.2013 dargestellten Bereich wird nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird vom Vorhabenträger „Solarkraftwerk Kitzingen Verwaltungs GmbH“ ausgearbeitet.

3.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig unterrichtet.

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 4-wöchigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

5.       Der Stadtrat beschließt, dass das Vorhaben nur fortgeführt werden kann, sofern das Ziel der Wiederinbetriebnahme des Sonderlandeplatzes hierdurch nicht gefährdet wird. Das Vorhaben ist zwingend auf die Bedürfnisse des Sonderlandeplatzes abzustimmen.

6.       Der Investor wird mit der Erstellung eines Durchführungsvertrages (Vorhaben- und Erschließunsplan) gem. §12 Abs. 1 BauGB in Abstimmung mit der Stadtverwaltung beauftragt.