TOP Ö 3: Ehemalige Harvey Barracks Bebauungsplan Nr. 106 conneKT Technologiepark Kitzingen Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3.1 BauGB bzw. der Träger öffentlicher Belange nach 4.1 BauGB

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 2

Oberbürgermeister Müller verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass es mit dem Beschluss um die Auslegung des Bebauungsplans gehe. Im Stadtentwicklungsbeirat wurde dieser bereits andiskutiert.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktionen bzw. gruppen:

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Marstaller stellt fest, dass die Auslegung der erste Schritt im Verfahren sein und bittet um Zustimmung.

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Rank sieht diesen Beschluss als Unproblematisch an und ist der Auffassung, dass der erste Schritt gegangen werden sollte. Alle Fragen würden sich im Verfahren klären.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Dr. Endres-Paul spricht sich für den Beschlussentwurf aus und hofft, dass die Photovoltaikanlage dem Sonderlandeplatz nicht schade.

 

FW-FBW-Stadtratfraktion:

Stadträtin Wallrapp schließt sich der Meinung von Stadträtin Dr. Endres-Paul an.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Bürgermeister Christof fragt nach, wann grundsätzlich über die einzelnen Punkte diskutiert werde und weist darauf hin, dass seiner Auffassung nach der Beschlussentwurf unvollständig ist. Beispielsweise das Schallgutachten bedürfe weiterer Erläuterungen. Er gibt zu bedenken, dass blauäugig ein Beschluss gefasst werde und man damit auch die Kosten des Sonderlandeplatzes anerkenne.

 

ödp-Stadtratsgruppe:

Stadträtin Schmidt gibt ihre Zustimmung zum Beschlussentwurf

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm gibt ebenfalls seine Zustimmung und erklärt, dass damit ohnehin die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

„fraktionslos“

2. Bürgermeister May stimmt dem Beschlussentwurf zu.


  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Für den Bebauungsplan „Nr. 106 conneKT Technologiepark Kitzingen“ wird die frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Maßgebend für die Planänderungen ist der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.07.2013 und für die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 17.07.2013.

 

  1. Der Bebauungsplan „Nr. 84 Großlangheimer Straße Nord“ wird parallel zum ersten Mal geändert.

 

  1. Die Stadt wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag Teil 1 mit dem Investor zu schließen und diesen zum Billigungsbeschluss dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.