TOP Ö 8.1: Künftige Handhabe des Bundesfreiwilligendienstes an den Schulen unter städtischer Sachaufwandsträgerschaft und entsprechende Auftragsvergabe (Kenntnisnahme)

Beschluss: Ohne Abstimmung

 

Oberbürgermeister Müller weist darauf hin, dass im nichtöffentlichen Teil folgender Beschluss gefasst wurde.

 

1.         Die Zahl der besetzbaren Einsatzstellen für Bundesfreiwillige wird auf eine Einsatzstelle pro Schule (damit maximal fünf) begrenzt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Trägerschaft der Bundesfreiwilligen künftig gegen eine Kostenbeteiligung in der sich aus dem Sachvortrag ergebenden Höhe wie bisher durch die Stiftung EBWK vornehmen zu lassen