TOP Ö 1: Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für eine zweite Hortgruppe im "Schülerhort Spielraum" ab der Fertigstellung des Hortneubaus

Beschluss: zurückgestellt

 

 

Die Stadt Kitzingen erkennt für den Schülerhort Spielraum, Betriebsträger Haus Marienthal gGmbH, 97421 Schweinfurt, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 Abs. 2 BayKiBiG für

 

56 Hortplätze

 

ab Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus für den Schülerhort in der Flugplatzstraße 40, Kitzingen unbefristet an.