TOP Ö 4: Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle)

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 5805/2 /Teilfläche (Zufahrt zur Galgenmühle) ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.