TOP Ö 3.1: Antrag der CSU-Fraktion vom 05.05.2014; Änderung der Geschäftsordnung - Sitzungsbeginn 18.00 Uhr

Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 5

Oberbürgermeister Müller kann dem Antrag von Stadtrat Dr. Küntzer grundsätzlich zustimmen soweit im Rahmen der künftigen Geschäftsordnung die Kompetenzen neu geregelt werden, um das Sitzungsende um 21 Uhr beizubehalten. Demnach schlägt die Verwaltung eine befristete Beschlussfassung bis zur Entscheidung über die neue Geschäftsordnung vor. Dies sollte einerseits wegen der Überstunden der Mitarbeiter und andererseits auf Grund der Konzentration zur Fassung vernünftiger Beschlüsse, das Ziel sein.

 

Stadtrat Dr. Küntzer (Antragsteller) kann sich dem Vorschlag zur Testphase, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, anschließen und spricht sich ebenfalls für ein gleichbleibendes Sitzungsende aus. Er bittet aber den Hinweis „In der Einladung (§ 25) kann im Einzelfall mit rechtzeitiger Vorinformation (14 Tage) etwas anderes bestimmt werden“ in den Beschlussentwurf aufzunehmen.

Oberbürgermeister Müller stimmt dem zu.

 

Stadträtin Schmidt zweifelt an, dass dies umsetzbar ist, da die anfallenden Entscheidungen nicht weniger werden. Oberbürgermeister Müller betont, dass aus diesem Grund die Zuständigkeiten umgeschichtet werden sollten und im Falle von planbaren, umfangreichen Themen ein früherer Sitzungsbeginn festgelegt werde.

 

Stadträtin Wallrapp äußert sich kritisch, da es abschließend noch keine Regelung zu den Arbeitszeiten der Mitarbeiter gibt. Deshalb bittet sie, die Geschäftsordnung noch vor der Sommerpause zur Entscheidung vorzulegen und dabei die Arbeitszeitregelung mit einzubinden.

 

Stadtrat Stiller warnt vor erheblichen Zeitzuschlägen ab 21 Uhr.

 

Oberbürgermeister Müller richtet seinen Appell an die Kolleginnen und Kollegen zu einem strafferen Sitzungsverlauf verbunden mit der entsprechenden Beschlussfassung der Geschäftsordnung.


Es besteht Einverständnis bis zum in Kraft treten der neuen Geschäftsordnung die Sitzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse um 18.00 Uhr zu beginnen und im Regelfall um spätestens 21.00 Uhr zu beenden.