Oberbürgermeister Müller verweist eingangs auf die Stellungnahme der Anwohner des Wilhelmsbühls, die sich aus verschiedenen Gründen gegen die Ausweisung der Bauflächen auf Antrag eines privaten Investors aussprechen.

 

Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2015/158 ein und verweist auf den Antrag des Investors, der so als Beschlussvorschlag übernommen wurde. Er verweist auf den Beschluss zur Bodenpolitik, der grundsätzlich gegen die Ausweisung von Bauflächen spreche, jedoch aufgrund des jüngsten Beschlusses vom Mai 2015 unter Beachtung von verschiedenen Eckpunkten ausnahmsweise möglich ist. Bevor der Antragssteller in umfangreiche und kostenintensive Planungen einsteige, sollte der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss fassen.

 

Stellungnahmen der Stadtratsfraktion und –gruppen:

 

CSU-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Moser stellt dar, dass in Kitzingen zwingend Bauflächen nötig seien. Er ist jedoch der Auffassung, dass diese mit Blick auf die Qualität der Flächen an anderer Stelle geschaffen werden sollten und er sich nicht für den Antrag aussprechen könne. Nachdem theoretisch die Schaffung von Bauflächen an dieser Stelle möglich ist, werden Teile der Fraktion für den Antrag stimmen.

 

SPD-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Glos stellt dar, dass die Planung mit sehr viel Unabwägbarkeiten verbunden sei und mit Blick auf die Gesamtentwicklung der Stadt, sinnvollerweise an anderer Stelle Bauflächen ausgewiesen werden sollten. Die SPD wird gegen den Antrag stimmen.

 

UsW-Stadtratsfraktion:

Stadtrat May verweist auf die fehlenden Baugrundstücke in Kitzingen. Die UsW werde dem Vorschlag zustimmen und bittet um Umsetzung des städtebaulichen Vertrages, so wie er im Sachvortrag angesprochen ist.

 

FW-FBW-Stadtratsfraktion:

Stadträtin Wallrapp verweist auf den jüngsten Beschluss zur Bodenpolitik aufgrund dessen eine private Maßnahme grundsätzlich möglich sei. Deshalb wird sie sich für den Beschluss aussprechen, auch wenn seitens des Vorhabenträgers noch erhebliche Arbeiten bzw. Anstrengungen nötig sind.

 

KIK-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Steinruck stellt dar, dass mit dem Beschluss ein Präzedenzfall geschaffen werde. Seiner Auffassung nach sollte sinnvollerweise an anderer Stelle in der Stadt Bauland geschaffen werden. Die KIK werde dem Beschluss nicht zustimmen.

 

ÖDP-Stadtratsfraktion:

Stadtrat Pauluhn geht ausführlich auf die Situation am Wilhelmsbühl ein und stellt dar, dass die ÖDP den Antrag nicht zustimmen könne. Er gibt zu bedenken, dass im erheblichen Maße ein Präzedenzfall geschaffen werde und die Darstellung im Flächennutzungsplan gegen die Wohnnutzung spreche. Seiner Auffassung nach sollte man die Bedenken der angrenzenden Anwohner ernst nehmen. Er stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

ProKT-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Böhm verweist auf die umfangreichen Planungen und Unterlagen, der die Vorhabenträger liefern müsse. Gleichwohl stimme ProKT der Prüfung zur Ausweisung als Bauflächen zu.

 

BP-Stadtratsgruppe:

Stadtrat Hartmann könne dem Antrag keine Zustimmung geben und verweist auf die fehlenden Finanzierung sowie weitaus höherwertigen Möglichkeiten auf Schaffung von Bauland in der Stadt (z. B. Deuster-Areal).

 

Im Vorfeld zur Abstimmung erfolgt die Diskussion, inwiefern der Beschluss umgesetzt werden könne, nachdem dieser von keinem Prüfauftrag spreche. Oberrechtsrätin Schmöger stellt darauf dar, dass der Beschluss, nachdem der Wortlaut des Antragsstellers eins zu eins übernommen wurde, nur durch entsprechendes Auslegen umgesetzt werden könne.

In folgender Diskussion sprechen die Stadträte ihren Unmut aus, dass dann der Beschlussvorschlag von seitens der Verwaltung in der Form gemacht wurde. Zielführender wäre es gewesen, den gangbaren Weg der Verwaltung entsprechend als Vorschlag zu formulieren.

 

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Beschlussfassung, ob der Beschluss per namentliche Abstimmung erfolgen soll.

 

beschlossen              dafür 20  dagegen 6

 

Mit dem Antrag auf namentliche Abstimmung besteht Einverständnis.

 

Nachdem dem Antrag auf namentliche Abstimmung zugestimmt wurde, fragt Verwaltungsrat Hartner sämtliche Stadträte nach ihrem Abstimmungsverhalten, so dass Oberbürgermeister Müller letztlich folgendes Abstimmungsergebnis feststellt.

 

Oberbürgermeister Müller      Ja

 

Stadtrat Bank                          Nein

Bürgermeister Güntner           Nein

Stadtrat Dr. Küntzer                Ja

Stadtrat Moser                        Nein

Stadträtin Schwab                  Ja

Stadtrat Stiller                         Nein

Stadträtin Stocker                   Nein

 

Stadtrat Ferenczy                   Ja

Stadtrat Lorenz                       Ja

Stadtrat May                           Ja

Stadtrat Müller                        Ja

 

Stadträtin Dr. Endres-Paul      Nein

Stadträtin Glos                        Nein

2. Bürgermeister Heisel          Nein

Stadträtin Kahnt                      Nein

 

Stadtrat Freitag                       Nein

Stadtrat Hermann                   Nein

Stadträtin Wallrapp                 Ja

 

Stadtrat Popp                          Nein

Stadtrat Steinruck                   Nein

 

Stadtrat Pauluhn                     Nein

Stadträtin Tröge                      Nein

 

Stadtrat Böhm                         Ja

Stadtrat Schardt                      Ja

 

Stadtrat Hartmann                  Nein

 


1.      Vom Sachvortrag 2015/158 wird Kenntnis genommen.

2.      Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt über den Antrag des Herrn Jakubcyk vom 10. Juni 2015 wie folgt ab:

2.1 Im Rahmen eines von Herrn Jakubcyk (Antragsteller) zu entwickelnden Vorhaben- und Erschließungsplans soll ein städtebaulicher Vertrag mit der Stadt Kitzingen geschlossen werden. Das bestehende Wohnbau-Baugebiet „Am Wilhelmsbühl“ (B-Plan Nr. 71) soll nach Westen hin auf die Flur-Nrn.:

·      1735

·      1718

·      1715

·      1714

·      1712/1

·      1710

erweitert werden.

2.2  Die Stadt Kitzingen erklärt sich grundsätzlich bereit, für den derzeitigen Außenbereich (die in Ziffer 2.1 genannten Grundstücke) Planungsrecht zu schaffen und hierbei den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern.

2.3  Herr Jakubcyk, als Projektträger, verpflichtet sich vorbehaltlich der positiven Verbescheidung der Ziff. 2.2, einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Kitzingen zu schließen, der die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 enthält. Die Planung, die Herr Jakubcyk als Vorhabenträger zu erbringen hat, wird er vorbereiten lassen. Sie soll umfassen:

  • Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Fertigung der im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellenden Gutachten
  • Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Zuarbeit von Planungsinhalten an die Stadt in Vorbereitung zur Erstellung von Sitzungsvorlagen für den Stadtrat
  • Zurverfügungstellung eventueller Ausgleichsflächen

2.4  Zur Sicherung aller aus dem künftig zu schließenden städtebaulichen Vertrag wird hinsichtlich der Erschließungsanlagen eine entsprechende Sicherheitsleistung (Bürgschaft) vorgelegt werden.