Stadtplaner Fischer geht ausführlich auf den Sachverhalt Nr. 2016/053 ein und verweist besonders auf drei Bereiche, die im Verfahren besonders berücksichtigt werden mussten (Artenschutz, Zufahrt Tiefgarage sowie Lärm im Zusammenhang mit der Zufahrt).
- Die
im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.12.2015 bis
einschließlich 29.01.2016 eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach
gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen
Abwägungsvorschläge (Anlage 1 der Sitzungsvorlage) beschlossen.
- Der beigefügte Planentwurf des
Bebauungsplans Nr. 93 „Bürgerbräu-Areal“ mit zeichnerischem Teil,
planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan, jeweils in der Fassung vom 03.03.2016, sowie der Begründung
in der Fassung vom 03.03.2016, der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) vom 08.02.2016 und der Bewertung der Schallimmissionen
infolge der Tiefgaragennutzung vom 02.12.2015, wird nach § 10 Abs.
1 BauGB in Verbindung mit § 74 LBO sowie § 4 GemO als Satzung beschlossen.