Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Bürgermeister Güntner erläutert ausführlich die Sachlage.

Anschließend geht Stadtplaner Pohl auf einige Verständnisfragen aus dem Gremium ein.


1.         Vom Sachvortrag Nr. 2016/100 wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Verwaltungs- und Bauausschuss stimmt der Erteilung einer Befreiung nach § 21 Abs. 1 der Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Altstadtbereich der Kreisstadt Kitzingen (Gestaltungssatzung) für die zeitlich befristete Errichtung einer Mobilfunksendeanlage am Standort Herrnstraße 11 zu.

 

3.         Die Befreiung wird befristet bis zum 30.09.2016 erteilt.