Sitzung: 19.07.2011 FA/164/2011
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Pers. beteiligt: 0
Vorlage: 179/2011
Die Friedhofsgebühren bleiben unverändert.
Die über dem Kostendeckungsgrad (80 %) liegenden Einnahmen in Höhe von 61.609,01 € werden den allgemeinen Haushaltsmitteln zugeführt.