Bauamtsleiter Graumann geht ausführlich auf die Sitzungsvorlage Nr. 2018/280 sowie die dazugehörigen Anlagen ein.

Stadträtin Dr. Endres-Paul ärgert sich über die Kurzfristigkeit der Vorlage. Sie könne die Ziele der Satzung aus diesem Grund nicht beschließen und stellt den Antrag den TOP abzusetzen.

 

Oberbürgermeister Müller bittet um Abstimmung des Antrages.

 

abgelehnt                   dafür 8  dagegen 17

 

Nachdem der Antrag auf Absetzung abgelehnt wurde, bittet er nun um Abstimmung des Beschlussentwurfs.


1.    Vom Sachvortrag 2018/280 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die allgemeinen Sanierungsziele (VU, Anlage 2 der Sitzungsvorlage) werden als Handlungsgrundlage beschlossen. Für die Sanierung wird gemäß § 142 (3) BauGB eine Frist von 15 Jahren festgelegt.

 

3.    Der Stadtrat beschließt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kitzinger Altstadt“ im vereinfachten Verfahren (Sanierungssatzung)  gem.  142 BauGB.

 

4.    Die Stadt Kitzingen wird sich für die Durchführung der Sanierung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (ab 2019) eines Sanierungsbeauftragten (Stadtumbaumanagement) bedienen. Die entsprechenden Voraussetzungen sind zu schaffen.