1.                  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.                  Der Bebauungsplan „Schwarzacher Straße West“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert (4. Änderung). Maßgebend für die Änderung des Bebauungsplans ist der Lageplan in der Fassung vom 06.07.2011

3.                  Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Termin hierfür wird noch bekannt gegeben. Dabei wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

4.                  Die Verwaltung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes (4. Änderung) umgehend bekanntmachen.