1. Vom Sachvortrag Nr. 2020/131 wird Kenntnis genommen.
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 5264/6 (vorher Teilfläche aus Fl.Nr. 5264/3) im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2020/131 wird Kenntnis genommen.
2. Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 5264/6 (vorher Teilfläche aus Fl.Nr. 5264/3) im Gewerbegebiet „Schwarzacher Straße Ost“ ist gemäß Art. 8 Abs. 1 BayStrWG einzuziehen.