Betreff
Entscheidung über die Nutzung des Bürgerzentrum durch Vereine und Gruppierungen
Vorlage
305/2012
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben der 1. Vorsitzenden des Bürgerzentrum Kitzingen e. V. wird verwiesen.

 

Daraus wird ersichtlich, dass sich der Verein durch einen Stadtratsbeschluss in erster Linie Klarheit über die künftige Nutzung verschaffen will.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen, weil sich die Bürgerzentrum-Verantwortlichen strikt an die aus der Vergangenheit stammenden „mündlichen Auflagen“ gehalten hatten und etwa Gruppierungen und Vereine, die auf Landkreisebene oder etwa unter der Schirmherrschaft der Diakonie oder des Caritas-Verbandes stehen, von einer Nutzung ausgeschlossen waren.

 

Angesichts eines von Oberbürgermeister Müller seit Mai gestatteten Deutschkurses für Asylbewerber (Trägerschaft Caritas) in den Räumen des Bürgerzentrums ist es an der Zeit, eine klare Regelung durch den Stadtrat festlegen zu lassen.

 

Die Verwaltung ist sich mit dem Bürgerzentrum Kitzingen e. V. vollkommen darüber einig, dass allen Gruppierungen, Vereinen etc. die Nutzung möglich sein soll, wenn sie für eine „gute Sache“ Angebote für Menschen in Kitzingen machen.

 

Nach Aussage der 1. Vorsitzenden, Frau Rose, sollen die künftigen Nutzer lediglich das übliche Nutzungsentgelt i. H. v. 100 € / Jahr bezahlen, wenn sie einmal pro Woche das Bürgerzentrum nutzen.

 

Nach dem Gestattungsvertrag zwischen dem Bürgerzentrum Kitzingen e. V. und der Stadt Kitzingen stehen „die Räume im ehem. Jugendhaus allen Vereinigungen und Vereinen unabhängig von Rasse, Konfession, Geschlecht und Alter der Mitglieder zur Verfügung. Über die Nutzung durch politische Parteien, Organisationen, Vereine oder Ähnliche entscheidet der Berechtigte in eigener Verantwortung. Eine Nutzung durch extremistische Parteien, Organisationen, Vereinen oder Ähnliche ist verboten.

Die Nutzung des Hauses ist nur im Ausnahmefall ohne Mitgliedschaft im Verein Bürgerzentrum e. V. möglich. Über die Belegung der Räume entscheidet der Verein Bürgerzentrum Kitzingen e. V. gem. seiner Satzung, in erster Linie unter Berücksichtigung seiner Mitglieder.“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die umstehenden Beschlüsse zu fassen.

 

 

1.       Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen

 

2.       Die Nutzung der durch den Bürgerzentrum Kitzingen e. V. verwalteten Räume steht grundsätzlich allen Vereinen, Organisationen, Verbänden, Behörden o. Ä. offen, die ein Angebot für Menschen in Kitzingen machen.

 

3.       Die konkrete Entscheidung über die Nutzung sowie über ein Nutzungsentgelt trifft der Bürgerzentrum Kitzingen e. V. auf Grundlage seiner Satzung und des Gestattungsvertrages.