Feststellung Amtshindernis:
Stadtrat
Jens Pauluhn wird am 01.04.2023 seinen Dienst bei der Stadt Kitzingen als
Sachgebietsleiter der Tiefbauverwaltung antreten.
Damit liegt
ein Amtshindernis nach Art 31 Abs. 3 Nr. 1 GO vor (leitender hauptberuflicher
Beschäftigter darf nicht im Stadtrat der Kommune sitzen).
Auch wenn
Herr Pauluhn sein Mandat faktisch nicht mehr ausüben darf, sieht das Gesetz
keinen automatischen Amtsverlust vor. Es braucht eine förmliche
Beschlussfassung durch den Stadtrat. Sein Mandat endet mit dem Ablauf des
31.03.2023.
Feststellung über Listennachfolger:
Im Schreiben
vom 31.01.2023 hat die ödp mitgeteilt, dass Herr Günzel die Listennachfolge
antreten wird.
Die
Verwaltung hat daraufhin Herrn Günzel geben, die Übernahme offiziell
mitzuteilen. Diese wurde am Montag, 06.02.2023 Herrn Günzel zugesandt. Geht
diese bis zur Stadtratssitzung ein, kann der Vorbehalt aus dem Beschlussentwurf
gestrichen werden.
Für die
förmliche Feststellung des Nachrückers ist ebenfalls ein Stadtratsbeschluss
erforderlich.
Herr Günzel
wird somit sein Mandat am 01.04.2023 antreten. Seine Vereidigung erfolgt in der
Sitzung am 27.04.2023.
Anlage:
Anschreiben
der ödp vom 31.01.2023
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Es wird festgestellt, dass das Stadtratsmandant des Herrn Jens Pauluhn gem. Art 31 Abs. 3 Nr. 1 GO wegen seines hauptberuflichen Dienstantritts bei der Stadt Kitzingen zum 01.04.2023 mit Ablauf des 31.03.2023 endet.
- Als erster Listennachfolger für die ödp – vorbehaltlich der schriftlichen Erklärung - rückt Herr Martin Günzel zum 01.04.2023 in den Kitzinger Stadtrat nach.