Betreff
Niederlegung des Mandates von Herrn Jens Pauluhn und Feststellung des Listennachfolgers
Vorlage
2023/047
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Feststellung Amtshindernis:

 

Stadtrat Jens Pauluhn wird am 01.04.2023 seinen Dienst bei der Stadt Kitzingen als Sachgebietsleiter der Tiefbauverwaltung antreten.

Damit liegt ein Amtshindernis nach Art 31 Abs. 3 Nr. 1 GO vor (leitender hauptberuflicher Beschäftigter darf nicht im Stadtrat der Kommune sitzen). 

 

Auch wenn Herr Pauluhn sein Mandat faktisch nicht mehr ausüben darf, sieht das Gesetz keinen automatischen Amtsverlust vor. Es braucht eine förmliche Beschlussfassung durch den Stadtrat. Sein Mandat endet mit dem Ablauf des 31.03.2023.

 

Feststellung über Listennachfolger:

 

Im Schreiben vom 31.01.2023 hat die ödp mitgeteilt, dass Herr Günzel die Listennachfolge antreten wird.

 

Die Verwaltung hat daraufhin Herrn Günzel geben, die Übernahme offiziell mitzuteilen. Diese wurde am Montag, 06.02.2023 Herrn Günzel zugesandt. Geht diese bis zur Stadtratssitzung ein, kann der Vorbehalt aus dem Beschlussentwurf gestrichen werden.

 

Für die förmliche Feststellung des Nachrückers ist ebenfalls ein Stadtratsbeschluss erforderlich.

 

Herr Günzel wird somit sein Mandat am 01.04.2023 antreten. Seine Vereidigung erfolgt in der Sitzung am 27.04.2023.

 

Anlage:

Anschreiben der ödp vom 31.01.2023


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es wird festgestellt, dass das Stadtratsmandant des Herrn Jens Pauluhn gem. Art 31 Abs. 3 Nr. 1 GO wegen seines hauptberuflichen Dienstantritts bei der Stadt Kitzingen zum 01.04.2023 mit Ablauf des 31.03.2023 endet.

 

  1. Als erster Listennachfolger für die ödp – vorbehaltlich der schriftlichen Erklärung - rückt Herr Martin Günzel zum 01.04.2023 in den Kitzinger Stadtrat nach.