Betreff
Beschaffung von leitungsgebundener Energie für die Stadt Kitzingen, hier: Erdgaslieferung für den Zeitraum ab 1.1.2013 für öffentliche Gebäude der Stadt
Vorlage
309/2012
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage

 

Strom- und Erdgaslieferungsverträge der Kommunen unterliegen nach allgemeiner Rechtsauffassung und in Anwendung von § 31 KommHV grundsätzlich der Ausschreibungspflicht. Ab Überschreitung eines Schwellenwertes von 200.000,00 € sind Energielieferungen europaweit auszuschreiben.

Daher hat die Verwaltung den Erdgasbezug für die öffentlichen Gebäude der Stadt in einer europaweiten Ausschreibung ausgelobt.

 

2.    Verfahren

 

Die Verwaltung hat sich bei der Ausschreibung eines Fachbüros bedient, das ebenfalls im Wege einer öffentlichen Ausschreibung ermittelt wurde. Der Zuschlag wurde hier der K & L Ingenieurgesellschaft für Energiewirtschaft mbH in 68766 Hockenheim erteilt.

 

Am 19.10.2012 wurde das offene Verfahren im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, die Frist zur Angebotsabgabe läuft gemäß EU-Recht am 10.12.2012 aus.

Die Erdgaslieferfirmen beschaffen sich die zu liefernde Erdgasmenge auf der Energiebörse zu tagesaktuellen Preisen, die sehr starken Schwankungen unterworfen sein können. Deshalb bestehen im Energiesektor sehr kurze Bindungsfristen. Daher war es verfahrenstechnisch geboten, die Submission am Jahresende, in diese Fall am 10.12.2012, enden zu lassen .Das beauftragte Fachbüro hat dann bis zur folgenden Stadtratssitzung drei Tage Zeit, die eingegangenen Angebote zu prüfen und einen Vergabevorschlag auszuarbeiten. Dieser Vergabevorschlag wird im Wege einer Tischvorlage zur Ergänzung dieser Sitzungsvorlage nachgereicht.

Die Alternative hierzu wäre gewesen, in einer früheren Stadtratssitzung einen Vorratsbeschluss herbeizuführen, in dem der Oberbürgermeister zur Auftragsvergabe bevollmächtigt wird. Die Möglichkeit, einen direkten Vergabebeschluss im Stadtrat herbeizuführen, wurde von der Verwaltung als günstiger bewertet.

Der Ausschreibungstext wurde in der Anlage beigefügt.

 

 

1.    Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Den Zuschlag zur Versorgung der öffentlichen städtischen Gebäude mit Erdgas ab dem 1.1.2013 erhält … (vgl. Tischvorlage).

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Lieferungsvertrag zu unterzeichnen.