Betreff
Antrag der CSU - Stadtratsfraktion - Stadtrat Markert; Antrag Wirtschaftsbooster Innenstadt 23
Vorlage
2023/062
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Auf den beiliegenden Antrag der CSU-Stadtratsfraktion wird verwiesen.

 

Es erfolgte eine Abstimmung mit dem Antragssteller im Vorfeld der Erstellung der Sitzungsvorlage, dass die Prüfung unter der Maßgabe der in den Ziffern 2 bis 8 dargelegten Rahmenbedingungen (a bis g im Beschlussentwurf) erfolgen wird.

 

Somit soll lediglich der Prüfungsauftrag an die Verwaltung beschlossen werden. Die aufgeführten Rahmenbedingungen sind Teil der Prüfung.

 

Letztlich ist es die Entscheidung des Gremiums, ob sie diesem Antrag folgen möchte.

des Antragsstellers

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung des Förderprogramms „Wirtschaftsbooster Innenstadt 23“ unter Beachtung der folgenden Rahmenbedingungen.

 

a.         Bei positiver Bewertung der Fördermöglichkeit, werden maximal für fünf Einzelhandelsunternehmen und drei Gastronomiebetriebe die Kosten im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellt.

b.         Die Förderung soll ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen.

c.         Der Förderantrag muss vom Bewerber fristgerecht gestellt werden, dass die Förderung noch in das dazugehörige Haushaltsjahr mit eingeplant werden kann. Diese Frist ist von der Stadtverwaltung vorzugeben.

d.         Der Stadtrat definiert den zu unterstützenden Bereich/Fläche in der Innenstadt.

e.         Der Stadtrat erstellt eine Liste mit förderfähigen Sortimenten und Gastronomiebetrieben.

f.          Dieses Programm wird vorerst auf 10 Jahre beschlossen, mit Verlängerungsoption

g.         Es gilt das Windhundprinzip.