Betreff
Fußballplatz am Rodenbach; hier: Aufhebung des Finanzausschussbeschlusses vom 18.09.1997
Vorlage
2023/063
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Der Finanzausschuss der Stadt Kitzingen fasste in seiner Sitzung am 18.09.1997 folgenden Beschluss:

 

1. Die Übernahme des Fußballplatzes am Rodenbach durch die Fußballvereinigung Rot-Weiß Kitzingen e. V. in Erbbaupacht ab Fertigstellung der Nordtangente in diesem Bereich wird in Aussicht gestellt. Der vom Verein zu zahlende Erbbauzins wird auf jährlich 300,00 DM festgesetzt.

Dem Verein FC Franken Kitzingen sind ausreichend Trainingsmöglichkeiten auf diesem Platz zur Verfügung zu stellen, ein Ausgleich für die Platznutzung an die FV Rot-Weiß Kitzingen e. V. durch den FC Franken Kitzingen erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.

 

2. Der Fußballplatz am Rodenbach wird ab sofort nicht mehr von Stadtgärtnerei, sondern durch die Fußballvereinigung Rot-Weiß Kitzingen e. V. unterhalten. Für die Platznutzung ist bis zum Inkrafttreten des Erbbaurechtsvertrages eine monatliche Gebühr in Höhe von 25,00 DM zu zahlen (beginnend ab Oktober 1997).

 

 

In der Folge wurde allerdings festgelegt, dass der Pachtvertrag doch nicht geschlossen werden solle, sondern die 25,00 DM Monatsgebühr bis zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages die Zwischenlösung darstellten. Dies wurde so fortgeführt.

 

Im Jahr 2005 teilte die Fußballvereinigung Rot-Weiß Kitzingen e. V. mit, dass eine Übernahme des Platzes durch den geplanten Erbbaurechtsvertrag zu diesem Zeitpinkt nicht in Frage komme. Deshalb wurde seitens des Hauptamtes beschlossen, dass der Sportplatz – wie bis zu diesem Zeipunkt – durch die 25,00 DM Monatsgebühr zur Verfügung gestellt wird.

 

Zwischenzeitlich nutzt die Fußballvereinigung den Fußballplatz am Rodenbach nicht mehr und möchte dies auch in Zukunft nicht mehr tun. Daher ist die Aufhebung des Finanzausschussbeschlusses vom 18.09.1997 erforderlich. Dadurch fällt auch der Unterhalt wieder in die Pflicht der Stadt Kitzingen.

 

 

 

 

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2. Der Finanzausschussbeschluss vom 18.09.1997 wird aufgehoben.