hier: Abbrucharbeiten
Die Objekte in der Egerländer
Straße 22 / 24 / 26 und Tannenbergstraße 37 werden momentan vorrangig für die
Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Die 4 Gebäude des sogenannten
Notwohngebiets sind von der Stadt Kitzingen in den 1960er Jahren als „Schlichtwohnungen“
errichtet worden.
Im Verlauf der Jahre sind im
Notwohngebiet zwar einzelne Maßnahmen, wie der Einbau von Isolierglasfenstern
usw., durchgeführt worden, die bauliche Substanz der Gebäude ist jedoch
lediglich erhalten, die Gebäude sind nie modernisiert oder grundlegend saniert
worden. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nicht möglich.
Das Gebäude Tannenbergstraße 37
ist inzwischen leergezogen.
Integriertes Handlungskonzept
Die Stadt Kitzingen hat im Jahr
2008 ein Integriertes Handlungskonzept (IHK) für den Stadtteil Siedlung
erarbeitet. Dieses gilt als Richtlinie für alle weiteren Entwicklungen in der
Siedlung. Mit Beschluss (2018/031) vom
01.02.2018 hat der Stadtrat die Fortschreibung des aktuellen Handlungskonzeptes
(IHK) beschlossen.
Konzept zur Neustrukturierung des
sogenannten Notwohngebietes
Das Büro Planwerk Stadtentwicklung
aus Nürnberg wurde, ergänzend zum IHK mit einem ganzheitlichen Konzept für die
Neustrukturierung des Notwohngebiets Kitzingen Siedlung beauftragt. Am
13.02.2020 hat der Stadtrat auf der Grundlage des o. g. Konzeptes das weitere
Vorgehen beschlossen (Variante 2a).
Neubau Obdachlosenunterkunft
In den Stadtratssitzungen vom 22.04.2021
und 18.11.2021 wurde ein Planungsauftrag für eine neue Obdachlosenunterkunft
gefasst. Der Neubau für ca. 30 Personen ohne Familien mit Kindern ist im nord -
östlichen Bereich des Grundstücks 6320/70 zu planen. Die Vorplanung wurde vom
Stadtrat mit Beschluss (2022/092) am 19.05.2022 bestätigt. Gleichzeitig wurde
beschlossen, die vorhandenen 4 Gebäude (Tannenberg-/Egerländer Straße)
schrittweise leerzuziehen und abzubrechen.
Beseitigung Wohngebäude
Tannenbergstraße 37
Für die anstehenden Abbrucharbeiten
wurde ein Schadstoffgutachten und ein Leistungsverzeichnis erstellt. Auch
wurden Abstimmungsgespräche mit allen Beteiligten geführt.
Städtebauliche Gesamtentwicklung
Notwohngebiet
Das städtische
Gesamtentwicklungsziel ist, die alte Bausubstanz ganzheitlich im Notwohngebiet
abzubrechen und die frei werdende Gesamtfläche zu einem neuen Wohnstandort zu
entwickeln.
2. Finanzierung
Die notwendigen Haushaltsmittel i.
H. v. 285.000,- € werden auf der Haushaltsstelle 1.8801.9410 von der
Finanzverwaltung bereitgestellt.
3. Beschreibung der Abbrucharbeiten
Die Abbrucharbeiten des
Wohngebäudes umfassen folgende Leistungen:
- Baustelleneinrichtung, Bauzaun
ca. 185 m
- Erdarbeiten, Oberboden abtragen
ca. 150 m²
- Außenanlagen, Gehwegplatten
entsorgen ca. 240 m²
- Abbruch Fußboden mit
KMF-Dämmlagen ca. 410 m²
- Entfernen von PAK-haltigen
Anstrichen ca. 1.100 m²
- Stahlbeton Boden- und
Deckenplatten 18 cm abbrechen ca. 1.130 m²
- Keller-Außenwände Stahlbeton 30
cm abbrechen ca. 274 m²
- Außenwände HLZ-Mauerwerk 30 cm
abbrechen ca. 992 m²
- Flache Dachpfannen abdecken ca.
508 m²
Gebäude (KG, EG, 1. OG, 2. OG, DG)
mit den Maßen ca. 37 m (lang) x 10 m (breit) x 12 m (hoch)
4. Vergabe der Abbrucharbeiten
Vergabevorschlag: Ruppert GmbH & Co. KG,
97252 Frickenhausen
Gründe: Wirtschaftlichstes Angebot
Angebotssumme: 142.174,60 €
5. Weiteres Vorgehen
Die Abbrucharbeiten starten Ende Mai 2023 und ein Ausführungszeitraum von 8 Wochen ist geplant.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Das
Wohngebäude Tannenbergstraße 37, 97318 Kitzingen, wird abgebrochen. Die
notwendigen Haushaltsmittel i. H. v. 285.000,00 € werden auf der
Haushaltsstelle 1.8801.9410 bereitgestellt.
3.
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten für das
Wohngebäude Tannenbergstraße 37 wird an die Firma Ruppert GmbH & Co. KG,
97252 Frickenhausen vergeben.
Die geprüfte Angebotssumme beträgt 142.174,60 € brutto.