Betreff
Straßenbenennung;
hier: Neubau der Schießsportanlage der kgl. priv. Schützengesellschaft von 1408 Kitzingen
Vorlage
2023/125
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Ausgangslage:

 

Der Neubau einer Schießsportanlage für die königlich privilegierte Schützengesellschaft von 1408 Kitzingen erfordert die Vergabe einer eigenen Hausnummer gemäß der „Satzung über Straßennamen und Hausnummern in der Stadt Kitzingen“ vom 6.11.1969 i. V. m. Art. 52 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG).

Bislang wird die Straße nur als Staatsstraße (St 2271) im Eigentum und der Baulast des Freistaates Bayern betrieben und hat keinen eigenen Straßennamen. Nur im Volksmund wird sie als „Großlangheimer Straße“ benannt.

Mit Fertigstellung der Nordtangente (BA IIIb) wird ein Teil der jetzigen Staatsstraße 2272 (zwischen der Kreuzung mit der St 2271 und der künftigen Nordtangente) zur Ortsstraße abgestuft und ins Eigentum und die Baulast der Stadt überführt.

 

2. Zuständigkeit

 

Gemäß Art. 45 GO i. V. m. § 2 Nr. 27 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kitzingen ist der Stadtrat für die „Namensgebung für Straßen…“ zuständig.

 

3. Vorschlag der Verwaltung:

 

Bereits jetzt kann die Stadt, ohne Eigentümerin der Teilstrecke zu sein, dem Straßenstück einen Namen zuweisen.

Da dieses Teilstück nur ca. 200 m lang sein wird und auch nur ein Gebäude dort anliegen wird, ist die Vergabe eines eigenen Straßennamens nicht verhältnismäßig. Daher schlägt die Verwaltung vor, dieses Straßenstück als Verlängerung der Richthofenstraße zu behandeln.

Die nächstverfügbare Hausnummer ist die 45.

Demzufolge wird die Schießsportanlage die Bezeichnung „Richthofenstraße 45“ erhalten.

 

4. weiteres Vorgehen

 

Nach Eigentumsübertragung vom Freistaat Bayern auf die Stadt Kitzingen wird das Widmungsverfahren in Gang gesetzt und die Straße als öffentliche Ortsstraße gewidmet.

 

5. Exkurs

 

Da in nächster Zeit zwei weitere Bauvorhaben (bzw. Nachnutzung eines Gebäudes) anstehen (neues Tierheim; Nachnutzung des ehem. Warehouse im Giltholz) schlägt die Verwaltung vor, die St 2272 ab dem Kreisverkehr Richthofen-Circle bis zur Gemarkungsgrenze als „Großlangheimer Straße“ zu benennen. Der Straßenabzweig zum Warehouse sollte ebenfalls den Namen „Großlangheimer Straße“ erhalten, so dass die Gebäude des ehemaligen Warehouse bzw. des neu zu bauenden Tierheims eine eindeutig zuordenbare Adresse mit Hausnummer erhalten können.

Der Straßenname „Großlangheimer Straße“ war bisher im städtischen Straßenbestandsverzeichnis noch nicht vergeben.

1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Straße Fl.Nr. 6780/6, Gemarkung Kitzingen erhält für den Teil zwischen Kreuzung mit der Staatsstraße 2271 und dem künftigen Ende an der Fortführung der Nordtangente, BA IIIb den Namen „Richthofenstraße“.

 

3. Der in Nr. 2 genannte Straßenteil wird nach Eigentumsübertragung vom Freistaat Bayern als Ortsstraße gewidmet.

 

4. Der Teil der Fl.Nr. 6780/6, Gemarkung Kitzingen (St2272) zwischen dem Kreisverkehr am Richthofen-Circle und der Gemarkungsgrenze zu Großlangheim sowie die private Stichstraße über die Grundstücke Fl.Nr. 7013/1 und 7015/7 (Zufahrt zum ehemaligen Warehouse) erhält den Straßennamen „Großlangheimer Straße“.