Betreff
Offener Ganztag an der D. Paul-Eber-Mittelschule;
hier: Neuer Träger
Vorlage
2023/167
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Seit dem Schuljahr 2011/2012 gibt es an der D.-Paul-Eber Mittelschule (DPE) einen Offenen Ganztag (OGTS). Anfänglich mit dem Kooperationspartner Haus Marienthal gGmbH und ab dem Schuljahr 2014/2015 mit dem Kooperationspartner Diakonisches Werk Würzburg e.V., Erleben, Arbeiten und Lernen e.V. Zum Schuljahr 2019/2020 übernahm schließlich die AWO Unterfranken. In Gesprächen während des aktuellen Schuljahres zeigte sich schließlich, dass diese Zusammenarbeit nicht wie bisher weitergeführt werden kann. Die AWO Unterfranken kündigte daraufhin fristgemäß und im Benehmen mit Verwaltung und Schulleitung den Kooperationsvertrag.

 

Schulleitung und Schulverwaltung suchten daraufhin nach einem neuen Kooperationspartner. Dieser wird im Konzept eines Offenen Ganztags durch die Schulleitung im Benehmen mit dem Sachaufwandsträger ausgesucht. Hierbei stieß man schnell auf die Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH. Es folgte ein gemeinsamer Austausch und ein gemeinsames Gespräch zwischen Vertretern von Schulhaus, der Schulleitung und der Schulverwaltung. Hierbei herrschte schnell Einigkeit über eine Zusammenarbeit ab dem kommenden Schuljahr. Schulleitung und Schulverwaltung waren gleichermaßen in den Prozess eingebunden und befürworten, die Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH als neuen Kooperationspartner für das Offene Ganztagesangebot an der D. -Paul-Eber-Mittelschule auszuwählen.

 

Wie mit allen Kooperationspartnern im Kinder- und Schulkindbetreuungsbereich soll auch hier eine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden, die die gleichen Eckpunkte umfassen soll wie der bisherige Vertrag mit der AWO. Zu verweisen ist hier vor allem auf eine vertraglich festgelegte Defizitübernahme bis 8.000 € und eine automatische Vertragsverlängerung je Schuljahr.

 

Verwaltung und Schulleitung bitten um Zustimmung.

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Es besteht Einverständnis, mit dem neuen Kooperationspartner der D.-Paul-Eber-Schule (Schulhaus Nachmittagsbetreuung gGmbH) ab dem Schuljahr 2023/2024 eine Kooperationsvereinbarung zu schließen. Die Maximalförderung im Rahmen des Defizitausgleichs beträgt 8.000 €. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

3.    Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn keiner der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf eines Schuljahres die schriftliche Kündigung erklärt.