Betreff
Neubau Waschplatz OT Repperndorf - Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
Vorlage
2023/181
Aktenzeichen
SG 63 - jp
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Der Schlepperwaschplatz auf dem stadteigenen Flurstück 260/1, Gem Kitzingen, wurde im Flurbereinigungsverfahren Repperndorf unter Kostenbeteiligung der Stadt Kitzingen errichtet und ging im Jahr 1998 in das Eigentum der Stadt über. Seit dem 01.10.2005 ist die Fläche an die Jagdgenossenschaft Repperndorf vertraglich gem. Ratsbeschluss vom 20.09.2005 auf unbestimmte Zeit verpachtet. Hintergrund waren u.a. die hohen Betriebskosten gem. Rechnungsprüfungsbericht TZ 14 vom 27.08.2004.

 

Das Wasser wird einer Quelle auf dem Nachbargrundstück, die früher eine örtliche Brauerei versorgt hat, entnommen. Die Schüttung beträgt 10 cbm/Std. und läuft über eine Zisterne in den Mühlbach. Verwendet wird das Wasser mittels Pumpe zum Befüllen von Wassertanks und Feldspritzen, zum Bewässern von Gartenland und zum Reinigen von landwirtschaftlichen Geräten.

 

In dem Pachtvertrag mit der Jagdgenossenschaft wurde geregelt, dass die Pächterin den Platz kostenlos überlassen bekommt, jedoch die Grundsteuer und notwendigen Versicherungen trägt (§5). Wesentlicher Vertragsbestandteil ist im Gegenzug, dass die Pächterin die Kosten für den Betrieb, die Wartung und die Unterhaltung des Platzes einschl. der technischen Einrichtungen übernimmt und die technischen Einrichtungen ggf. entsprechend dem Stand der Technik erneuert (§3).

 

Das Antragsverfahren für die Verlängerung der Erlaubnis der Grundwasserentnahme wurde im Juli 2021 von Seiten der Jagdgenossenschaft Repperndorf für folgenden Bedarf veranlasst:

 

-     Pflanzenschutz im Weinbau ca. 100 cbm/a

-     Reinigen von landwirtschaftlichen Maschinen ca. 500 cbm/a

-     Tränken von Kühen und Schafen ca. 100 cbm/a

-     Bewässern von Privatgärten ca. 50 cbm/a

-     5 ha Weinbergbewässerung (Anpflanzungen und Tröpfchenbewässerung)

-     Ggf. Beregnung von Ackerflächen (bisher nicht praktiziert)

 

In diesem Zusammenhang erfolgte unter Einbindung der Stadt Kitzingen als Grundstückseigentümerin sowie der Jagdgenossenschaft Repperndorf am 12.08.2021 eine Ortseinsicht zum Weiterbetrieb des Waschplatzes durch das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg. Ziel war es, den aktuellen Zustand der Fläche festzustellen und die Möglichkeit des Weiterbetriebs zu besprechen.

 

Die durch das WWA erkannten sichtbaren und vermuteten Mängel können wie folgt zusammengefasst werden:

 

·      Die Fugen zwischen den Betonplatten sind nicht dicht.

·      Die Bodenplatte weist teilweise erhebliche Risse auf.

·      Es wird davon ausgegangen, dass die gepflasterte Rinne, in der sich das Wasser vor dem Leichtflüssigkeitsabscheider sammelt, nicht dicht ist, der Grasbewuchs würde dafürsprechen.

·      Besonderes Augenmerk müsste auf den baulichen Zustand des Leichtflüssigkeitsabscheiders gelegt werden. Möglicherweise sei dieser ein Eigenbau und würde in jedem Fall den heutigen technischen Anforderungen nicht genügen. (Hinweis: dieser Mangel wurde im Rahmen der Kontrollprüfungen durch die Kläranlage im Nov. 2021 bestätigt).

 

 

·      Die Abscheideanlage ist nicht gegen Hochwasser geschützt.

·      Nachweise über Wartung und Inspektion fehlen. (Hinweis: dieser Mangel wurde im Rahmen der Kontrollprüfungen durch die Kläranlage im Nov. 2021 bestätigt)

ð Im aktuellen Zustand kann der Schlepperwaschplatz nicht weiter betrieben werden. Allenfalls dürfe Gieß- oder Tränkewasser abgefüllt werden, jedoch keine Feldspritzen für Pflanzenschutzmittel. Der Einbau eines Rückflussminderers sei notwendig. 

 

ð Für den Weiterbetrieb mit der bisherigen Funktion ist die Vorlage einer bestandenen Generalinspektion notwendig. Diese wurde am 05.11.2021 auf Veranlassung der Stadt durch ein Fachunternehmen mit Kosten in Höhe von 2.224,11 € durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine sofortige Stilllegung notwendig. Ursächlich sind u.a.:

 

o  Eine Vielzahl von Schäden bzw. Undichtigkeiten an der Bodenplatte, Entwässerungsrinne und dem Schachtbauwerk.

 

o  Die Planunterlagen stimmen nicht mit der örtlichen Ausführung überein. Die Einleitung entspricht nicht der wasserrechtlichen Genehmigung. Die Nenngröße des Abscheiders sei nicht ausreichend.

 

o  Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle

 

Mit Bescheid vom 26.04.2022 wurde vom Landratsamt eine beschränkte Erlaubnis zur Bewässerung und dem Tränken bis zum 31.12.2023 für bis zu 4.500 cbm/a unter Auflagen erteilt. Diese Auflagen umfassen u.a. die Dichtigkeit der Zisterne und eine kontrollierte Betriebsführung.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg sind folgende Betriebe mit einer Mindestfläche von 0,3 ha tätig:

 

-        Lkr. Kitzingen: 1233

-        Stadt Kitzingen: 54

 

Von Seiten der Jagdgenossenschaft Repperndorf besteht weiterhin großes Interesse am Weiterbetrieb des Schlepperwaschplatzes im Sinne der örtlichen Landwirte. Der Wasserentnahme aus der bestehenden Quelle kommt jedoch eine größere Bedeutung zu als das Reinigen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge. In 2022 wurden knapp 2.000 cbm entnommen.

Der Waschplatz ist jedoch insbesondere für die Weinlese im Herbst von großer Bedeutung. Ca. 100 Waschvorgänge werden dort für die zwei in Betrieb befindlichen örtlichen Traubenvollernter vorgenommen. Hinzu kommen dann noch Reinigungsvorgänge für Weinlesegeschirr und –zubehör sowie den Zuckerrübenvollerntern. Weitere landwirtschaftliche Maschinen mit ca. 20 % Nutzungsanteil sind von geringerer Bedeutung.

Dem Grunde nach besteht ein Interesse zur Nutzung auch von Landwirten außerhalb der Gemarkungen von Kitzingen.

 

Durch das SG 63 wurden unter HHSt 1.7000.9580 für 2023 Planungskosten von 30.000,- € und für 2024 Baukosten von 120.000,- € angemeldet.

Nach einer überschlägigen Schätzung dürften Kosten von 75.000,- € inkl. Hochwasserschutz zzgl. Planung ausreichend sein.

Seitens der Jagdgenossenschaft wurde die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung (ca. 10.000,- €) signalisiert. Auch würde die Jagdgenossenschaft den Betrieb und Unterhalt entsprechend dem bestehenden Pachtvertrag ordnungsgemäß durchführen.

 

Die Verortung des Waschplatzes ist unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzung aufgrund der unkomplizierten Andienung optimal. Hinzu kommt noch als wesentlicher Punkt, dass anstehendes Quellwasser genutzt werden kann. Die Lage im Überschwemmungsbereich des angrenzenden Baches jedoch nicht.  Bei einer Verlagerung an einen anderen Ort im Gemarkungsbereich der Stadt, um ggf. einen größeren Nutzerkreis zu erreichen, stellt sich die Frage, wer dann der Betreiber wäre.

 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Waschplatz für landwirtschaftliche Maschinen und zur Wasserentnahme für landwirtwirtschaftliche Zwecke im Ortsteil Repperndorf soll am bisherigen Standort Alte Reichstraße / Mühlbachstraße entsprechend der aktuellen Vorschriften neu errichtet werden, sofern die Jagdgenossenschaft Repperndorf den ordnungsgemäßen Betrieb einschl. Wartung und Unterhalt langfristig vertraglich sicherstellt.

 

3.   Die notwendigen Haushaltsmittel werden für die Planung in 2023 und für den Bau in 2024 gem. der HHSt 1.7000.9580 bereitgestellt.