Betreff
Pausenhofgestaltung St.-Hedwig-Grundschule; hier: Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
Vorlage
2023/186
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

1. Historie

 

Im Laufe des Jahres 2022 ist Bürgermeisterin Glos erstmals an die Stadtverwaltung mit dem Wunsch der St. Hedwig Schule herangetreten, den Pausenhof umzugestalten. Auf Basis der von den Kindern geäußerten Wünsche zog die Verwaltung zunächst einen externen Berater hinzu, um die Kosten abschätzen zu können. Als Zwischenergebnis wurde festgestellt, dass sich die Nettobaukosten auf c. 200 bis 250 € pro qm belaufen. Bürgermeisterin Glos wurden seitens der Verwaltung daraufhin voraussichtliche Kosten in Höhe von 330.000 bis 412.000 € zzgl. des Honorars für die Planungsleistungen mitgeteilt.

 

Mit Datum vom 07.12.2022 beantragte Bürgermeisterin Glos die Neugestaltung des Pausenhofs der St. Hedwig-Grundschule. Nach mehr als 30 Jahren sei eine Überplanung angezeigt. Kosten von 300.000 bis 400.000 € seien im Haushalt bereitzustellen.

In der Stadtratssitzung vom 26.01.2023 wurde der Beschluss dahingehend geändert, dass die Verwaltung beauftragt werde, einen Gestaltungsvorschlag zu erarbeiten und diesen mit den voraussichtlichen Kosten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Der Antrag wurde in der geänderten Fassung einstimmig angenommen.

 

 

2. Entwicklung seit Beschlussfassung am 26.01.2023

 

Am 16.02.2023 fand der erste „Runde Tisch“ zur Umgestaltung des Pausenhofs statt. Beteiligt waren neben der Schulleiterin Frau Lorey und Bürgermeisterin Glos in ihrer Funktion als Leiterin der OGS der damalige SGL 63 Herr Hein, SGL 13 Herr Wirth, die Leiter von Bauhof, Stadtgärtnerei und ZGM sowie eine Sachbearbeiterin für Fördergelder aus dem SG 20. Dabei sprachen sich Frau Lorey und Frau Glos eindeutig für eine „große Lösung“ aus. Man war sich in dem Punkt einig, dass bis zur Sommerpause dem Stadtrat seitens der Verwaltung ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

 

Bei einem Folgegespräch zwischen der Schulleiterin Frau Lorey und AL 1 Herrn Grieb wurden nochmal die Bedürfnisse der Schulleitung abgefragt. Die wesentlichen Bedürfnisse seien hierbei „Platz“ und „Beschäftigungsmöglichkeiten“. Sie ergeben sich aus dem Verhältnis der 440 Schüler im Schulbetrieb bzw. davon 390 im offenen Ganztag und dem vorhandenen Platz. Im Verlauf des Gesprächs erläutert Frau Lorey nochmals genauer ihre Wünsche. Herr Grieb schlägt daraufhin vor mit dem Bauhof eine schnelle und pragmatische Lösung zu erarbeiten. Der Lösungsvorschlag solle dann mit Frau Lorey und Frau Glos erörtert werden.

 

Bauhof und Gärtnerei stiegen daraufhin umgehend in die Planung ein. Bei einer Ortsbesichtigung am 22.03.2023 durch den Bauhofleiter, bei der die ersten Überlegungen auf ihre Machbarkeit hin überprüft werden sollten, kam es auch zu einem Austausch mit der Schulleiterin Frau Lorey. Nachdem der Bauhofleiter Frau Lorey über den Zweck seines Besuchs informiert hatte, wandte sich Frau Lorey am 23.03.2023 schriftlich an Herrn Grieb. In der E-Mail brachte sie deutlich zum Ausdruck, dass sie das Ergebnis des Runden Tisches vom 16.02.2023 als verbindlich ansehe. Es solle ein Fachplaner beauftragt werden. Sie interpretiere den Stadtratsbeschluss so, dass lediglich ein Gestaltungsvorschlag möglichst nah an den Vorstellungen der Kinder benötigt werde. Stückwerk sei jedenfalls nicht akzeptabel.

 

 

3. Anmerkungen zum weiteren Vorgehen aus Sicht der Verwaltung

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zunächst ein Fachplaner ausgeschrieben werden muss. Eine einfache Beauftragung eines Fachplaners ist mit Blick auf die voraussichtlichen Kosten der großen Lösung nicht möglich. Auch die Bauleistungen sind nach Vorlage der Planungen und entsprechenden Beschlusses im Stadtrat in der Folge auszuschreiben. Darüber hinaus stehen aktuell keine Mittel im Haushalt. Diese müssen dann für das Haushaltsjahr 2024 angemeldet und im Rahmen der Haushaltsberatungen vom Stadtrat auch beschlossen werden.

 

Darüber hinaus ergeben sich bei der Umgestaltung mit Blick auf die unter Inanspruchnahme von Fördermitteln errichtete Deustersporthalle und den dazugehörigen Außenflächen auch Einschränkungen bei der Umgestaltung ohne ggf. erhaltene Fördermittel für den Außenbereich wieder erstatten zu müssen. Die räumliche Situation beeinträchtigt zudem auch die Arbeitsabläufe bei einer Umgestaltung, da bestimmte Pausenhofbereiche nur über andere zugänglich sind und dadurch eine gewisse Reihenfolge der Umgestaltung der Bereiche vorgegeben ist.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung – auch entgegen der Haltung der Schulleitung – von einer großen Lösung abzusehen und eine schrittweise Umgestaltung des Pausenhofs durchzuführen.

 

1. Vom Sachvortrag 2023/186 wird Kenntnis genommen

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Pausenhof der St. Hedwig-Grundschule

    grundsätzlich umzugestalten.

3. Die hierfür erforderlichen Leistungen eines Fachplaners sind auszuschreiben

4. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.